Im Gegensatz zu Deutschland mit seiner Wohnflächenverordnung und einer Wohnflächenberechnung nach der DIN-Norm, gibt es in der Schweiz keine einheitliche, gesetzliche Regelung. Die Berechnung der Wohnfläche bei Schweizer Immobilien unterscheidet sich daher von Kanton zu Kanton erheblich. Die USPI (Union Suisse des Professionnels de l'Immobilier) hat vorgeschlagen, eine Methode zur Messung der Wohnfläche zu definieren, um den Diskurs in den verschiedenen Kantonen zu harmonisieren.
Leider gibt es in der Schweiz keine ganz klare Definition des Begriffs, jedoch einen allgemeinen Konsens. Die Wohnfläche einer Immobilie ist demnach die Hauptnutzfläche dieser – also die Gesamtfläche aller beheizten Raumflächen (meist Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Flur, Badezimmer und Küche) – von der Nebennutzflächen abgezogen oder gewichtet werden, darunter:
Obwohl es in der Schweiz keine definierte Regelung in Bezug auf die Berechnung der Wohnfläche gibt, gibt es laut Verordnung 843.142.3 (Stand 1. Januar 2013) eine Mindestwohnfläche für jeden Bewohner: «Die durchschnittliche Wohnfläche pro Bewohner, also die Nettowohnfläche eines Zimmers für eine Person, darf nicht weniger als 10 m² betragen. Kleinere Zimmer sind nur zulässig, wenn sie mit anderen Zimmern verbunden werden können. Die Nettowohnfläche des ersten Zimmers für zwei Personen darf nicht weniger als 14 m² betragen. Die Nettowohnfläche der weiteren Zimmer für zwei Personen darf nicht weniger als 12 m² betragen».
Viele Vermieter kennen diese Regelung ebenso wenig wie die meisten Mieter. Daher könnte es sich lohnen, eine angemietete Wohnung einmal nach den gültigen Kriterien des Kantons nachzumessen.
Nach der Norm SIA 416 (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) sind dies die Kriterien bei der Wohnflächenberechnung eines Raumes:
Angrenzende Räume wie die Küche oder Bäder sind ebenfalls in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen. Eine exakte Wohnflächenberechnung ist oftmals gar nicht so einfach und sollte daher einem Profi überlassen werden. Bei Messungen durch einen Laien kann es zu grossen Abweichungen kommen, wodurch die bewohnbaren Räume möglicherweise nicht korrekt berechnet werden.
Bei der Vermietung wird in der Regel zwischen zwei Arten von Flächenmassen unterschieden, die sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von Interesse sind:
Mieter und Vermieter müssen sich vor dem Abschliessen des Mietvertrags sicher sein, die richtige Hauptnutzfläche ermittelt zu haben, da die Wohnflächenberechnung fast immer für die Ermittlung der Höhe der Miete entscheidend ist.
Wie bereits erwähnt, gibt es keine vorgegebenen Berechnungsmethoden zur Wohnflächenberechnung in den jeweiligen Kantonen. Um die Berechnungsmethoden zu harmonisieren, hat die USPI Methoden zur Berechnung der Wohnfläche festgelegt. Im Allgemeinen ist es für den Verkauf üblich, von der Nettoverkaufsfläche oder der PPE-Fläche (Property by Use) zu sprechen. Diese setzt sich zusammen aus:
Es ist zudem üblich, von der Bruttoverkaufsfläche zu sprechen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Fläche, die von Aussenwänden (zu 100 % gewichtet) und Innenwänden (zu 50 % gewichtet) eingenommen wird, in die Bruttoverkaufsfläche einbezogen wird.
Um ein Grundstück zu schätzen, erfolgt die Berechnung des Quadratmeters auf der Grundlage der im Grundbuch eingetragenen Grundstücksfläche. Diese ist jedoch nicht garantiert. In der Tat ist nur der Katasterplan verbindlich. In regelmäßigen Abständen werden Messungen durchgeführt, wobei die Messung je nach verwendetem Werkzeug unterschiedlich ausfallen kann. Vor dem Erwerb eines Grundstücks ist es daher sinnvoll, das Grundbuch zu befragen, um herauszufinden, ob eine Messung stattfindet.
So kann es sein, dass zwei identische Immobilien in zwei verschiedenen Schweizer Kantonen nicht dieselbe Wohnfläche aufweisen. Bei der Berechnung des Quadratmeterpreises einer Immobilie sollten Sie sich daher über die Berechnungsmethoden und die kantonalen Normen informieren.
Raum | Gehört zur Wohnfläche | Gehört nicht zur Wohnfläche | Gewichtet |
Abstellraum | X | ||
Flur | X | ||
Wintergarten | X | X | |
Keller | X | ||
Waschküche | X | ||
Balkon | X | X | |
Terrasse | X | X |
Ja, die Fläche, die durch Einbauschränke eingenommen wird, ist in der Summe der anrechenbaren Grundfläche (Wohnfläche der Immobilie) einzubeziehen.
Die Angabe der tatsächlichen Wohnfläche, also der Hauptnutzfläche, hängt davon ab, ob es sich um die Bruttowohnfläche oder die Nettowohnfläche handelt und in welchem Kanton der Wert berechnet wird, da es keine schweizweite Regelung gibt.
Die Wohnfläche einer Immobilie wird berechnet, indem von der Grundfläche der Wohnung verschiedene Bereiche abgezogen oder gewichtet werden. Dazu gehören etwa Wände und Trennwände, Aussenbereiche, Balkone, Parkplätze und Kellerräume sowie Flächen mit einer Deckenhöhe unter einem bestimmten Schwellenwert (meistens 1,50 m).
Der Begriff «reine Wohnfläche» ist nicht genau definiert. In aller Regel wird hierunter die Nettowohnfläche verstanden, also die Gesamtfläche aller beheizten Raumflächen zur Wohnnutzung ohne Wände, Aussenbereiche oder Kellerräume.
Leider gibt es in der Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland, keine Wohnflächenverordnung oder Wohnflächenberechnung nach DIN. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kantone unterschiedliche Kriterien für die Wohnflächenberechnung anlegen. Auch bei den Begriffen Wohnfläche, Nutzfläche, Bruttowohnfläche, Nettowohnfläche, anrechenbare Wohnfläche oder Hauptnutzfläche gibt es keine festen Regelungen, was häufig zu Irritationen führt. Auch wie die Wohnfläche im Bereich einer Dachschräge berechnet wird, unterscheidet sich unter den Kantonen.
Je nach Berechnungsgrundlage und Kanton werden diese zur Wohnfläche gerechnet oder nicht. Oftmals werden sie gewichtet der Wohnfläche hinzugezählt, oft zu 33 % oder 50 %.