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Wohnfläche

Oliver S.
21.07.2023
5 min

Wohnfläche: was ist das?

Im Gegensatz zu Deutschland mit seiner Wohnflächenverordnung und einer Wohnflächenberechnung nach der DIN-Norm, gibt es in der Schweiz keine einheitliche, gesetzliche Regelung. Die Berechnung der Wohnfläche bei Schweizer Immobilien unterscheidet sich daher von Kanton zu Kanton erheblich. Die USPI (Union Suisse des Professionnels de l'Immobilier) hat vorgeschlagen, eine Methode zur Messung der Wohnfläche zu definieren, um den Diskurs in den verschiedenen Kantonen zu harmonisieren.

Wohnfläche: Definition

Leider gibt es in der Schweiz keine ganz klare Definition des Begriffs, jedoch einen allgemeinen Konsens. Die Wohnfläche einer Immobilie ist demnach die Hauptnutzfläche dieser – also die Gesamtfläche aller beheizten Raumflächen (meist Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Flur, Badezimmer und Küche) – von der Nebennutzflächen abgezogen oder gewichtet werden, darunter: 

  • Wände und Trennwände,
  • Estrich,
  • Wintergärten,
  • interne Treppen,
  • Parkplätze,
  • Abstellräume,
  • Kellerräume
  • Flächen, deren Deckenhöhe unter einem bestimmten Schwellenwert liegt.

Obwohl es in der Schweiz keine definierte Regelung in Bezug auf die Berechnung der Wohnfläche gibt, gibt es laut Verordnung 843.142.3 (Stand 1. Januar 2013) eine Mindestwohnfläche für jeden Bewohner: «Die durchschnittliche Wohnfläche pro Bewohner, also die Nettowohnfläche eines Zimmers für eine Person, darf nicht weniger als 10 m² betragen. Kleinere Zimmer sind nur zulässig, wenn sie mit anderen Zimmern verbunden werden können. Die Nettowohnfläche des ersten Zimmers für zwei Personen darf nicht weniger als 14 m² betragen. Die Nettowohnfläche der weiteren Zimmer für zwei Personen darf nicht weniger als 12 m² betragen». 

Viele Vermieter kennen diese Regelung ebenso wenig wie die meisten Mieter. Daher könnte es sich lohnen, eine angemietete Wohnung einmal nach den gültigen Kriterien des Kantons nachzumessen.

Kriterien für die Einbeziehung von Flächen in die Berechnung der Wohnfläche

Nach der Norm SIA 416 (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) sind dies die Kriterien bei der Wohnflächenberechnung eines Raumes:

  • Volumen: Um in die Wohnfläche einbezogen zu werden, muss ein Raum ein Volumen von mindestens 20 m² haben. Im Dachgeschoss wird das Volumen nur in dem Raum berechnet, der eine Mindesthöhe von 1,30 m (oder 1,50 m, je nach Kanton) aufweist.
  • Höhe: Um in die Berechnung der Nettowohnfläche einbezogen zu werden, muss die Raumhöhe mindestens 2,40 m betragen (Ausnahme: Zwischengeschosse). Bei Wohnflächen mit einer Dachschräge muss mindestens die Hälfte der Fläche eine Raumhöhe von 2,40 m aufweisen (auch hier erfolgt die Berechnung nur für Bereiche mit einer Höhe von mehr als 1,30 m (oder 1,50 m, je nach Kanton)).
  • Beleuchtung und Belüftung: Räume müssen natürlich belüftet werden können und über mindestens ein Fenster mit einer Fläche von mindestens einem Achtel der Raumgrösse verfügen, um in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden zu können.

Angrenzende Räume wie die Küche oder Bäder sind ebenfalls in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen. Eine exakte Wohnflächenberechnung ist oftmals gar nicht so einfach und sollte daher einem Profi überlassen werden. Bei Messungen durch einen Laien kann es zu grossen Abweichungen kommen, wodurch die bewohnbaren Räume möglicherweise nicht korrekt berechnet werden. 

Die Messung von Brutto- und Nettowohnflächen bei Immobiliengeschäften

Im Falle einer Vermietung

Bei der Vermietung wird in der Regel zwischen zwei Arten von Flächenmassen unterschieden, die sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von Interesse sind:

  1. Nettowohnfläche: Die Nettowohnfläche umfasst die gesamte Wohnfläche abzüglich der Aussenflächen (Balkone und Terrassen), Keller und Dachböden sowie aller Flächen, die weniger als 1,50 m hoch sind.
  2. Bruttowohnfläche: die Summe der Nettowohnfläche zuzüglich der Fläche der Aussenwände ergibt die Bruttowohnfläche. Dieses Mass wird beispielsweise im Kanton Wallis verwendet.

Mieter und Vermieter müssen sich vor dem Abschliessen des Mietvertrags sicher sein, die richtige Hauptnutzfläche ermittelt zu haben, da die Wohnflächenberechnung fast immer für die Ermittlung der Höhe der Miete entscheidend ist. 

Im Falle eines Verkaufs der Immobilie

Wie bereits erwähnt, gibt es keine vorgegebenen Berechnungsmethoden zur Wohnflächenberechnung in den jeweiligen Kantonen. Um die Berechnungsmethoden zu harmonisieren, hat die USPI Methoden zur Berechnung der Wohnfläche festgelegt. Im Allgemeinen ist es für den Verkauf üblich, von der Nettoverkaufsfläche oder der PPE-Fläche (Property by Use) zu sprechen. Diese setzt sich zusammen aus:

  • Nettowohnfläche (NWF), die sich aus den Innenräumen ohne die von Mauern und inneren Trennwänden eingenommenen Flächen zusammensetzt.
  • Fläche der Innenkonstruktion (Surface de Construction Intérieure, SCI), die der Fläche entspricht, die von Mauern und inneren Trennwänden eingenommen wird. Zusammen mit der SNH entspricht diese Berechnung der SH (Wohnfläche).
  • Die Nettoverkaufsfläche (NVF) entspricht der Wohnfläche zuzüglich der gewichtet berechneten sekundären Aussenflächen (SE). So wird die Fläche von Balkonen mit 50 % und die von Terrassen mit 33 % gewichtet.
  • Sonstige Flächen, die sich auf bestimmte Bereiche wie privat genutzte Gärten oder Parkplätze beziehen, sollten nicht in die Verkaufsfläche einbezogen und stattdessen im Kaufvertrag gesondert angegeben werden.

Es ist zudem üblich, von der Bruttoverkaufsfläche zu sprechen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Fläche, die von Aussenwänden (zu 100 % gewichtet) und Innenwänden (zu 50 % gewichtet) eingenommen wird, in die Bruttoverkaufsfläche einbezogen wird.

Für reine Grundstücke (ohne Bebauung)

Um ein Grundstück zu schätzen, erfolgt die Berechnung des Quadratmeters auf der Grundlage der im Grundbuch eingetragenen Grundstücksfläche. Diese ist jedoch nicht garantiert. In der Tat ist nur der Katasterplan verbindlich. In regelmäßigen Abständen werden Messungen durchgeführt, wobei die Messung je nach verwendetem Werkzeug unterschiedlich ausfallen kann. Vor dem Erwerb eines Grundstücks ist es daher sinnvoll, das Grundbuch zu befragen, um herauszufinden, ob eine Messung stattfindet.

So kann es sein, dass zwei identische Immobilien in zwei verschiedenen Schweizer Kantonen nicht dieselbe Wohnfläche aufweisen. Bei der Berechnung des Quadratmeterpreises einer Immobilie sollten Sie sich daher über die Berechnungsmethoden und die kantonalen Normen informieren.

Quintessenz: Wohnfläche
  • In der Schweiz gibt es keine einheitliche, gesetzliche Regelung zur Wohnflächenberechnung wie in Deutschland; sie variiert je nach Kanton.
  • Die USPI schlägt eine Harmonisierung der Messmethoden für die Wohnfläche vor, um kantonalen Diskrepanzen entgegenzuwirken.
  • Die Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Volumen, Höhe, Beleuchtung und Belüftung und kann je nach Kanton variieren.
  • Bei Immobiliengeschäften unterscheidet man häufig zwischen Nettowohnfläche und Bruttowohnfläche, wobei die Berechnung der Flächen für Miete und Verkauf entscheidend sein kann.

FAQ

Welche dieser Bereiche gehören zur anrechenbaren Wohnfläche?

Raum Gehört zur Wohnfläche Gehört nicht zur Wohnfläche Gewichtet
Abstellraum X
Flur X
Wintergarten X X
Keller X
Waschküche X
Balkon X X
Terrasse X X

Sind Einbauschränke in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen?

Ja, die Fläche, die durch Einbauschränke eingenommen wird, ist in der Summe der anrechenbaren Grundfläche (Wohnfläche der Immobilie) einzubeziehen.

Was gehört zur Wohnfläche und was nicht?

Die Angabe der tatsächlichen Wohnfläche, also der Hauptnutzfläche, hängt davon ab, ob es sich um die Bruttowohnfläche oder die Nettowohnfläche handelt und in welchem Kanton der Wert berechnet wird, da es keine schweizweite Regelung gibt.

Was zählt zur Wohnfläche in der Schweiz?

Die Wohnfläche einer Immobilie wird berechnet, indem von der Grundfläche der Wohnung verschiedene Bereiche abgezogen oder gewichtet werden. Dazu gehören etwa Wände und Trennwände, Aussenbereiche, Balkone, Parkplätze und Kellerräume sowie Flächen mit einer Deckenhöhe unter einem bestimmten Schwellenwert (meistens 1,50 m).

Was ist die reine Wohnfläche?

Der Begriff «reine Wohnfläche» ist nicht genau definiert. In aller Regel wird hierunter die Nettowohnfläche verstanden, also die Gesamtfläche aller beheizten Raumflächen zur Wohnnutzung ohne Wände, Aussenbereiche oder Kellerräume.

Gibt es in der Schweiz – ähnlich wie in Deutschland die Wohnflächenberechnung nach DIN – eine gesetzliche Regelung zur Berechnung der Wohnfläche?

Leider gibt es in der Schweiz, im Gegensatz zu Deutschland, keine Wohnflächenverordnung oder Wohnflächenberechnung nach DIN. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kantone unterschiedliche Kriterien für die Wohnflächenberechnung anlegen. Auch bei den Begriffen Wohnfläche, Nutzfläche, Bruttowohnfläche, Nettowohnfläche, anrechenbare Wohnfläche oder Hauptnutzfläche gibt es keine festen Regelungen, was häufig zu Irritationen führt. Auch wie die Wohnfläche im Bereich einer Dachschräge berechnet wird, unterscheidet sich unter den Kantonen.

Gehören Terrassen, Wintergärten, Keller, Flure, Balkone oder Abstellräume zur Wohnfläche?

Je nach Berechnungsgrundlage und Kanton werden diese zur Wohnfläche gerechnet oder nicht. Oftmals werden sie gewichtet der Wohnfläche hinzugezählt, oft zu 33 % oder 50 %.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.