Gemäss dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) umfasst die Bruttowohnfläche die Gesamtfläche aller beheizten Raumflächen einer Wohneinheit, einschliesslich aller Innenwände und tragenden Elemente. Sie beinhaltet die gesamte Bodenfläche, die innerhalb der Aussenwände einer Wohnung oder eines Gebäudes liegt, und erweitert den Flächenbegriff über die reine Nutzfläche hinaus.
Im Gegensatz dazu fokussiert sich die Nettowohnfläche auf den tatsächlich nutzbaren Wohnbereich, also Flächen ohne Wandstärken und andere nicht bewohnbare Teile. Die Hauptnutzfläche wiederum bezieht sich auf die Gesamtfläche, die für die Hauptfunktion des Gebäudes vorgesehen ist. Dies schliesst Wohn- und Arbeitsbereiche ein, während Nebenflächen wie Keller oder Dachböden nicht dazugehören.
Die Nettowohnfläche stellt einen spezifischeren und eingeschränkteren Flächenbegriff dar als die Bruttowohnfläche. Sie bezieht sich entsprechend den Normen auf die Summe aller Räume, die unmittelbar für Wohnzwecke genutzt werden können, und schliesst Wandstärken, Treppenhäuser und andere nicht nutzbare Flächen aus. Damit berücksichtigt sie auch nur einen Anteil der Bodenfläche.
Dies bedeutet, dass die Nettowohnfläche in der Regel kleiner ist als die Bruttowohnfläche, da sie keine strukturellen Elemente oder ungenutzten Räume beinhaltet. Ein wichtiger Aspekt in der Berechnung der Nettowohnfläche ist die Behandlung von Abstellräumen.
Während einige Abstellräume als Teil der Nettowohnfläche gelten können, wird Ihr Anteil an der Bodenfläche in anderen Fällen nicht mitgerechnet – etwa dann, wenn sie wie Kellerabteile ausserhalb der eigentlichen Wohneinheit liegen. Diese Unterscheidungen sind entscheidend für die genaue Berechnung und Bewertung von Wohnflächen.
Die Hauptnutzfläche, oft mit HNF abgekürzt, bezieht sich laut Normen auf jene Teile eines Gebäudes, die direkt für dessen Hauptzweck genutzt werden. Dies umfasst in Wohngebäuden alle Räume, die aktiv bewohnt oder genutzt werden, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küchen und Bäder.
Bei der Berechnung der Wohnfläche sind spezifische Flächenbereiche von besonderem Interesse. So werden Flächen unter fest installierten Elementen wie Badewannen oder Lavabos normalerweise in die Wohnflächenberechnung einbezogen, da sie zum Gesamtvolumen der bewohnbaren Fläche beitragen.
Die Berücksichtigung von Balkonen, Terrassen und ähnlichen Aussenbereichen hängt jedoch von den spezifischen Bewertungsnormen und -richtlinien der einzelnen Kantone ab. In einigen Fällen werden diese Bereiche anteilig oder vollständig zur Wohnfläche gezählt, in anderen werden sie als separate Kategorie behandelt. Die genaue Bewertung hängt oft von Faktoren wie der Überdachung, der Nutzungsmöglichkeit über das ganze Jahr und der Zugänglichkeit ab. Solche Details sind entscheidend, um eine präzise und marktgerechte Bewertung von Immobilien zu gewährleisten.
Die Bruttowohnfläche spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie. Sie dient als Grundlage für die Bewertung, da sie die gesamte Nutzfläche eines Objekts widerspiegelt. Eine grössere Bruttowohnfläche kann zu einem höheren Marktwert führen, was insbesondere für einen Verkauf oder die Vermietung relevant ist.
Ein praktisches Beispiel: Bei der Bewertung einer Wohnung wird die Bruttowohnfläche als Basis für den Quadratmeterpreis herangezogen. Ein weiteres Beispiel ist die Umwandlung eines Dachbodens in bewohnbaren Raum, was die Bruttowohnfläche (sowie die Nettowohnfläche) erhöht und somit den Wert der Immobilie steigern kann.
Zur Wohnfläche zählen in der Regel nicht:
Wohnfläche: Bezieht sich speziell auf den Teil eines Gebäudes, der zum Wohnen bestimmt ist. Dies umfasst Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küchen und Bäder.
Nutzfläche: Ein breiterer Begriff, der neben der Wohnfläche auch andere nutzbare Flächen eines Gebäudes umfasst, etwa Büroräume, Verkaufsflächen oder Lagerflächen.
Nein. Die Nettogrundfläche bezieht sich auf die Gesamtfläche aller Räume eines Gebäudes, einschliesslich nicht wohnlicher Bereiche wie Flure, Treppenhäuser und Technikräume. Die Wohnfläche ist auf den bewohnbaren Teil beschränkt und schliesst die oben genannten Zusatzflächen in der Regel aus.