Steuer, die auf den Handel mit bestimmten Finanztiteln und auf bestimmte Versicherungsprodukte erhoben wird. Es werden verschiedene Arten von Stempelsteuern unterschieden, darunter die Umsatzsteuer auf Wertpapiere und die Stempelsteuer auf Versicherungsprämien. Die erste Steuer wird auf den Kauf und Verkauf von Aktien, Anleihen, strukturierten Produkten, Wertpapieren etc. erhoben. Sie wird auch Transaktionssteuer genannt und von einer Bank oder einem Broker erhoben.
Die Versicherungsprämiensteuer in Höhe von 5 % wird von den Versicherungsgesellschaften erhoben. Die Stempelsteuer gilt nicht für die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Viehversicherung und Lebensversicherung.
Im Immobilienbereich wird insbesondere bei der Errichtung eines Schuldbriefs eine Stempelsteuer erhoben. Sie (die Stempelsteuer) kommt somit zu den anderen Kosten hinzu, die mit der Ausstellung dieses Dokuments (des Schuldbriefs) verbunden sind, nämlich:
- Die Mehrwertsteuer (VAT);
- Die Gebühren des Notars;
- Die Gebühren des Grundbuchamts.