Gesetzbuch, das den Landbesitz (seine Grenzen und die Transaktionen, denen er unterliegt), die Nachbarschaftsverhältnisse und die ländliche Polizei regelt. Seine Bestimmungen gelten nur in den Aspekten, die nicht bereits durch spezielle Gesetze oder bundesstaatliche Vorschriften geregelt sind. Dazu gehören z. B. die Übertragung von landwirtschaftlichem Eigentum oder die Regulierung von Streitigkeiten, die zwischen den Betreibern von ländlichem Agrarland auftreten können.