Bei einer formellen Enteignung verliert eine Immobilie stark an Wert, weil sie durch Massnahmen der Gemeinde, Kanton oder Staat in eine andere Bauzone eingeteilt wird. Dies kann die Einbindung in eine Wirtschaftszone bedeuten oder eine Abzonung des Grundstücks wegen Infostrukturänderungen der Stadt bedeuten. In einem solchen Fall steht dem Eigentümer, unter gewissen Voraussetzungen (Art. 26 Abs. 2 BV), eine finanzielle Entschädigung durch die Gemeinde zu.