In der emotionalen Wirbelwindphase einer Trennung oder Scheidung kann die Frage, wie es mit der gemeinsamen Hypothek für das Haus weitergeht, für zusätzliche Unsicherheit sorgen. Die Frage, ob die Bank die Hypothek bei einer Trennung kündigen kann, steht wie ein Damoklesschwert über dem Haus. Wenn ein Ehevertrag existiert, könnte dieser Klarheit schaffen, genauso wie die Entscheidung, wer von beiden in der Immobilie wohnhaft bleibt. Auch Erbschaftssituationen können komplex sein, je nachdem, ob die Erben bereit sind, die Hypothek als Darlehensnehmer zu übernehmen. RealAdvisor unterstützt Sie dabei, in solch komplexen Zeiten Ihre besten Optionen auszuloten.
Die Entscheidung für eine Scheidung zwischen Eheleuten hat keinen direkten Einfluss auf den bestehenden Kreditvertrag mit den Banken. Doch wer übernimmt nach einer Trennung die Zahlungsverpflichtungen für das Haus als Darlehensnehmer gegenüber den Banken? Und müssen Sie sich auf eine mögliche Kündigung durch die Bank einstellen?
Falls das Scheidungsurteil vorsieht, dass einer der Partner die Immobilie behält oder sie verkauft wird, um den Gewinn aufzuteilen, bleibt die Hypothekenverantwortung bestehen. Dies gilt auch bei einer einfachen Trennung.
Unter bestimmten Umständen kann eine Bank die Hypothek bei einer Trennung oder Scheidung kündigen. Der Grund hierfür liegt in der möglichen Veränderung des Kreditrisikos. Bei gemeinsamen Hypotheken basieren die Kreditvergabe und der Zinssatz oft auf den finanziellen Verhältnissen und der Bonität beider Partner. Eine Trennung kann diese Voraussetzungen ändern, insbesondere wenn nur ein Ehegatte das Einkommen für die Rückzahlung der Hypothek beisteuert.
Wird durch die Trennung das Risiko für das Kreditinstitut höher, dass die Hypothek nicht mehr bedient werden kann, hat dieses in der Regel das Recht, den Kredit zu überprüfen und gegebenenfalls Konditionen anzupassen oder im schlimmsten Fall den Kredit zu kündigen. Es ist daher ratsam, bei einer Trennung oder Scheidung proaktiv das Gespräch mit der Bank zu suchen, um gemeinsam Lösungen zu finden und das Risiko einer Kündigung zu minimieren.
Wenn Sie die Bedingungen Ihrer Hypothek ändern möchten, wird das Kreditinstitut Ihre Anfrage genau prüfen. Sie sollten daher bereits bei der Beantragung einer Hypothek wissen, worauf Sie dabei achten sollten. Die Bank muss vor allem sicherstellen, dass die Hypothek wie geplant zurückgezahlt werden kann. Das Verfahren ist daher dasselbe wie bei einem Neuabschluss einer Hypothek. Sie müssen ein überzeugendes Dossier vorlegen, um die gewünschten Änderungen zu erhalten.
Sie können beispielsweise verlangen, dass Ihre Hypothek dem Ex-Partner zugewiesen wird, der das Eigentum behält. Damit diese Vereinbarung akzeptiert werden kann, muss die betroffene Person über ausreichende finanzielle Kapazitäten verfügen, um das bestehende Darlehen zu übernehmen.
Eine Erneuerung bzw. Verlängerung der Hypothek ist nur unter dieser Bedingung möglich. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Bank die Anfrage ablehnen. Das Kreditinstitut muss nämlich sicherstellen, dass die monatliche Rate bedient werden kann. Die Hypothek bleibt dann im Namen des Ehepaars weiter bestehen.
Diese Lösung wird häufig bevorzugt, wenn eine Einigung zwischen den Eheleuten möglich ist. Andernfalls wird die Immobilie verkauft, um die Hypothekenschuld zurückzuzahlen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kreditvertrag nicht gehalten werden kann, wenn Ihre monatlichen Kosten – also Zinsen, Amortisationen und Unterhaltskosten – mehr als ein Drittel Ihres Haushaltseinkommens ausmachen. In dem Fall würde Ihre Hypothek als nicht tragbar gelten – mit dem kostenlosen Tragbarkeitsrechner von RealAdvisor können Sie Ihre Tragbarkeit schnell und einfach ermitteln.
Da eine Einigung zwischen den Eheleuten jedoch selten eintritt, wird die Immobilie häufig zum Verkauf angeboten. Sie können versuchen, die Hypothek neu zu verhandeln, aber nichts zwingt die Bank dazu, zuzustimmen, ihren Zinssatz zu senken oder Ihnen Vorzugsbedingungen anzubieten.
Ein gemeinsamer Kredit bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. In vielen Fällen nutzen Ehepaare oder Lebensgemeinschaften gemeinsame Kredite, um grössere Anschaffungen wie Immobilien oder Fahrzeuge zu finanzieren. Bei einem gemeinsamen Kredit haften beide Kreditnehmer solidarisch – das heisst, jeder Kreditnehmer ist für die gesamte Kreditsumme verantwortlich, nicht nur für seinen «Anteil».
Es ist wichtig, vor der Aufnahme eines gemeinsamen Kredits klare Absprachen zu treffen und möglicherweise sogar einen schriftlichen Vertrag zwischen den Kreditnehmern aufzusetzen. Dieser sollte Regelungen für verschiedene Szenarien enthalten, z. B. was passiert, wenn einer der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Ein gemeinsamer Kredit sollte nicht leichtfertig aufgenommen werden. Beide Parteien müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die ein solches finanzielles Engagement mit sich bringt. Es ist essenziell, offen über die eigene finanzielle Situation zu sprechen und regelmäßig zu überprüfen, ob beide Parteien in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Durch solche Vorkehrungen wird die Immobilienteilung bei einer eventuellen Trennung oder Scheidung erheblich vereinfacht, während auch die Fortsetzung oder Kündigung der Hypothek erleichtert wird.
Bei einem tragischen Verlust eines Darlehensnehmers orientiert sich die Fortführung der Hypothek an der finanziellen Lage des Verstorbenen. War er verheiratet und hatte gemeinsam mit dem Ehepartner das Immobiliendarlehen aufgenommen, fällt die Immobilie sowie die zugehörige Hypothek an den überlebenden Ehegatten, es sei denn, es gibt eine abweichende Regelung im Ehevertrag.
Es ist jedoch unerlässlich, dass der überlebende Partner die finanziellen Mittel besitzt, um die Bedingungen des ursprünglichen Darlehensvertrags zu erfüllen. Anderenfalls wird ein Verkauf der Immobilie notwendig, wodurch steuerliche Vergünstigungen der Hypothek – sofern es welche gibt – entfallen. Bei einem möglichen Verkaufsgewinn sollten Steuerzahlungen einkalkuliert werden. Alles Wichtige zur Versteuerung von Immobiliengewinnen erfahren Sie hier.
Fehlt ein Ehepartner, geht die Immobilie an die Erben über. Banken sind jedoch zumeist nicht gewillt, eine Hypothek auf einer unteilbaren Immobilie zu belassen. Trotzdem können Erben sich zusammenschliessen und gemeinschaftlich das Darlehen übernehmen. Hierzu müssten sie eine Vereinbarung treffen und ein Dokument unterzeichnen, das sie gleichberechtigt zur Rückzahlung verpflichtet.
Ein neuer, zusätzlicher Kreditnehmer kann den Ex-Ehegatten durchaus ersetzen. Er darf jedoch nicht in der betreffenden Wohnung wohnen oder Eigentümer sein.
Um die finanziellen Möglichkeiten für die Übernahme Ihrer Hypothek zu bewerten, untersucht die Bank die gesamten Einnahmen und Hypothekenzinsen, Nebenkosten und Amortisationskosten. Aus diesen Elementen kann sie angeben, ob ein Ehepartner diese Hypothek allein behalten kann oder nicht.
Im Falle einer Erbschaft hat das kreditgebende Institut die Möglichkeit, eine gemeinsame Hypothek abzulehnen. Sie ist nämlich nicht ohne Risiko. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Vereinbarung die Hypothekengebühren für jeden Miteigentümer in der Regel hoch sind.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen unklar sind, haben Sie einen Monat Zeit, um eine vollständige Bestandsaufnahme zu erhalten und die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen im Detail zu überprüfen. Je nach Ergebnis können Sie daher eine Ablehnung der Erbfolge beantragen. Auf diese Weise sind Sie nicht für die Schulden verantwortlich.
Die Bank kann eine Hypothek kündigen, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies kann z. B. bei wiederholtem Zahlungsverzug, einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Kreditnehmers oder einer Abnahme des Immobilienwerts geschehen.
Bei einer Scheidung bleibt die Hypothek unverändert, sofern nicht anders entschieden. Die Verantwortung für die Hypothek hängt von den im Kreditvertrag festgelegten Konditionen ab. Es kann vereinbart werden, dass ein Partner die Hypothek allein übernimmt oder die Immobilie verkauft wird, um den Kredit zu tilgen.
Nach einer Trennung bleibt der Hauskredit bestehen. Beide Partner sind weiterhin für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich, sofern sie beide Kreditnehmer sind. Es kann jedoch zwischen den Parteien vereinbart werden, wie sie mit der zukünftigen Rückzahlung des Kredits umgehen möchten.
Bei einer Trennung sind beide Kreditnehmer weiterhin für die Zahlung der Hypothek verantwortlich. Wenn einer der Partner die Zahlungen nicht leisten kann, kann die Bank den anderen Partner für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen. Eine genaue Regelung sollte im Falle einer Trennung zwischen den Parteien vereinbart werden.
Ähnlich wie bei einer Hypothek kann die Bank einen Immobilienkredit kündigen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers wesentlich verschlechtert oder der Wert der Immobilie erheblich sinkt.
Als zweiter Kreditnehmer aus einem Vertrag auszusteigen, erfordert in der Regel die Zustimmung des ersten Kreditnehmers und der Bank. Es ist oft erforderlich, dass der verbleibende Kreditnehmer die Kreditwürdigkeit nachweist, um den Kredit allein bedienen zu können. Alternativ können die Parteien den Kredit gemeinsam zurückzahlen oder die dahinterstehende Immobilie verkaufen, um den Kredit zu tilgen.