Ein Zonenplan ist ein zentrales Instrument der kommunalen Raumplanung in der Schweiz. Er unterteilt die Parzellen einer Gemeinde oder Stadt in verschiedene Nutzungszonen. Dabei regelt er die zulässige Art der Landnutzung und das maximale Ausmass von baulichen Anlagen. Ein Zonenplan wird fortlaufend aktualisiert und alle 15 bis 25 Jahre revidiert. In diesem Beitrag sehen wir uns diesen wichtigen Aspekt der Nutzungsplanung genauer an.
Im Zonenplan legen die Gemeinden einzelne Bauzonen fest und bestimmen so, wo und in welcher Form gebaut werden darf.
Gesetzlich verankert ist, dass nur auf den Flächen gebaut werden darf, die im Zonenplan als Bauland vorgesehen sind. Hierbei ist zudem massgebend, für welchen Zweck die Bebauung erfolgt. Im Rahmen der Nutzungsplanung der Gemeinden wird der Zonenplan erstellt und Flächen zugewiesen.
Der Zonenplan weist demnach Flächen für Wohnzonen, Arbeitszonen oder Grünanlagen aus. Im Zonenplan werden weitere Detailbestimmungen wie maximal zulässige Gebäudehöhen oder Abstände zwischen Gebäuden festgelegt. Selbst Bereiche für Sportanlagen und Aussichtspunkte finden hierbei Berücksichtigung.
2022 beliefen sich alle Bauzonen zusammen auf rund 234’000 Hektaren – dies entspricht rund 5 % der gesamten Schweizer Fläche. Einen Gesamtüberblick des Zonenplans finden Sie hier.
In einem Volksentscheid 2013 wurde bestimmt, dass Bauzonen nur noch für einen Bedarf von 15 Jahren im Voraus geplant und nicht zu gross sein dürfen. Bereits davor zugewiesene, zu grosse Flächen müssen verkleinert werden, um mehr Platz für landwirtschaftliche Bereiche zu schaffen.
Bis 2012 stieg der Anteil der Bauzonen stetig an und erreichte 2022 einen Anteil von 309 m² pro Einwohner. Nach dem Volksentscheid 2013 setzte eine Wende ein, und während die Landesbevölkerung in der Zeit bis 2017 von 7,4 auf 8 Millionen stieg, sank der Anteil pro Einwohner auf 291 m².
Um den Bodenverbrauch zu reduzieren, gibt es vielfältige Anstrengungen, bereits ausgewiesene und bebaute Flächen im Zonenplan neu zu gestalten. Diese auch als Innenentwicklung benannte Änderung beinhaltet vielfältige Massnahmen, die von Stadtplanern, Architekten und Investoren in Angriff genommen werden:
Derzeit ist rund ein Siebtel aller ausgewiesenen Bauzonen unbebaut. Diese Parzellen reichen theoretisch, um weitere 1,5 Millionen Menschen unterzubringen. Manche Kantone müssen noch stärker an der Reduzierung der Flächen arbeiten, da sie den gesetzlichen Vorgaben, nicht mehr als für 15 Jahre im Voraus zu planen, nicht genügen. Allerdings muss festgestellt werden, dass es sich hierbei fast ausschliesslich um ländliche Gegenden handelt. Der sehr wertvolle Platz in städtischen Zonen ist bereits voll bebaut und verplant.
Obwohl es sehr strenge Regularien für das Bauen ausserhalb von Bauzonen gibt, gibt es in der Schweiz rund 600'000 Gebäude, die nicht im Zonenplan erfasst sind. Hierbei handelt es sich häufig um landwirtschaftliche Gebäude sowie infrastrukturelle Bauten wie Strassen, Bahnlinien und Bahnareale. Es wird davon ausgegangen, dass etwa 6 % der Wohnungen ausserhalb von Bauzonen liegen.
Ein Zonierungsplan ist ein anderes Wort für Zonenplan. Es handelt sich dabei um ein verbindliches Planungsinstrument, welches die zulässige Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde oder Stadt festlegt. Jede Parzelle wird einer spezifischen Zone, zum Beispiel Wohnzonen, Gewerbezonen oder Schutzzonen zugeteilt. Der Zonenplan definiert somit, welche Arten von Bauten und Anlagen auf den jeweiligen Grundstücken zulässig sind und welche baurechtlichen Vorgaben sie erfüllen müssen.
Ein Nutzungsplan ist ein umfassendes Planungsinstrument, das detailliert festlegt, wie der Boden in einer bestimmten Gemeinde genutzt werden darf. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einem Zonenplan und den zugehörigen Vorschriften oder Baureglements. Der Nutzungsplan unterteilt das Gebiet in verschiedene Zonen wie Bau-, Landwirtschafts- oder Schutzzonen.
Innerhalb dieser Zonen wird festgelegt, welche Arten von Bauten und Anlagen zulässig sind und welche nicht. Nutzungspläne sind verbindlich für Behörden und Grundeigentümer. Sie werden auf kommunaler Ebene erlassen und müssen von der kantonalen Behörde genehmigt werden.
In der Schweiz werden verschiedene Arten von Bauzonen unterschieden.
In der Schweizer Raumplanung sind verschiedene Zonen definiert, die unterschiedliche Nutzungsarten und -zwecke vorsehen:
Diese Zonen werden im Rahmen der Raumplanung festgelegt und im Zonenplan einer Gemeinde oder Stadt dargestellt.
Freihaltezonen sind spezielle Zonen im Raumplanungsprozess, die bestimmte Bereiche von der Bebauung ausschliessen. Sie sind dafür gedacht, bestimmte Gebiete zu schützen und für die Erholung der Bevölkerung freizuhalten. Dies kann beispielsweise entlang von Bach-, Fluss- und Seeufern, an Waldrändern oder in Aussichtslagen der Fall sein.
Was genau in einer Freihaltezone gebaut werden darf, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der genauen Zwecksetzung der Zone, den kommunalen Bau- und Zonenvorschriften und weiteren kantonalen und bundesrechtlichen Regelungen. In der Regel sind in Freihaltezonen nur sehr eingeschränkte Bau- und Nutzungsarten zulässig. Es können jedoch Ausnahmen gemacht werden, beispielsweise für Bauten und Anlagen, die für die Erholungsnutzung oder den Naturschutz notwendig sind.
Die genauen Bestimmungen und Einschränkungen können je nach Gemeinde und Kanton variieren. Daher sollten Sie sich stets bei der zuständigen Behörde nach den genauen Bestimmungen erkundigen, bevor Sie Bauvorhaben in einer Freihaltezone planen.