Nicht jede Immobilie ist für jeden Zweck geeignet. Damit Wohnräume gewerblich genutzt werden dürfen, braucht es eine spezielle Genehmigung. Diese Bewilligungen werden meistens durch die Wohngemeinden erteilt und es wird dabei unterschieden zwischen nicht störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, mässig störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie stark störenden Betriebe, die dann je nach Einschätzung mit zusätzlichen Auflagen verbunden sind.