Die eheliche Verbindung, die das Abkommen der Gütertrennung während der Heiratsdauer und das Abkommen der Gütergemeinschaft im Falle der Auflösung der Ehe oder des Todes eines der Ehegatten kombiniert. Obwohl die Beteiligung an Erwerbungen vorschreibt, dass die Ehegatten während ihrer Vereinigung getrennte Güter haben, müssen im Falle einer Auflösung der Ehe alle ihre Besitztümer aufgeteilt und zu gleichen Teilen verteilt werden. Jeder der Ehegatten gelangt jedoch in den Besitz seines eigenen Vermögens, das er vor der Heirat besass oder das er während der Ehedauer durch Schenkung oder Erbfolge erhalten hat.