Wandelpön (exkulsive Konventionalstrafe)

Oliver S.
30.06.2022, 15:26
1 min

Wandelpön (exkulsive Konventionalstrafe): was ist das?

Die Wandelpön ist eine exklusive Konventionalstrafe, die in Art. 160 Abs. 3 OR festgelegt ist. Diese einmalig zu bezahlende Summe bietet dem Schuldner einen Ausweg aus einem Vertrag, einer laufenden Hypothek oder sonstigen regelmässigen finanziellen Verpflichtung. Es ist in der Regel aber so, dass diese Vorfälligkeitsentschädigung etwas teurer für den Schuldner wird.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.