Die Wandelpön ist eine exklusive Konventionalstrafe, die in Art. 160 Abs. 3 OR festgelegt ist. Diese einmalig zu bezahlende Summe bietet dem Schuldner einen Ausweg aus einem Vertrag, einer laufenden Hypothek oder sonstigen regelmässigen finanziellen Verpflichtung. Es ist in der Regel aber so, dass diese Vorfälligkeitsentschädigung etwas teurer für den Schuldner wird.