Art der gesetzlichen Hypothek, die zwingend im Grundbuch eingetragen werden muss, um gültig zu sein. In diese Kategorie fallen die Handwerker- und Bauunternehmerhypothek und die Verkäuferhypothek. Diese gibt dem Verkäufer einer Immobilie die Möglichkeit, die besagte Immobilie zu verwerten, wenn der neue Eigentümer nicht zahlt. Sie muss innerhalb von drei Monaten nach der Eigentumsübertragung eingetragen werden.
Die Handwerker- und Unternehmerhypothek schützt die Forderungen von Handwerkern und Unternehmern für Arbeiten und Dienstleistungen, die speziell dem Bau oder der Einrichtung einer Immobilie gewidmet sind. Diese Hypothek gilt nur, wenn sie innerhalb von vier Monaten nach Abschluss der Arbeiten eingetragen wird.