Gegenstand oder Wertgegenstand, der von einem Gläubiger als Sicherheit einbehalten wird. Auf der Seite des Schuldners (desjenigen, der etwas schuldet) bezieht sich das Pfand auf jenen Gegenstand oder Wertgegenstand, der dem Gläubiger übergeben oder zur Verfügung gestellt wird, um als Sicherheit für die Rückzahlung der Schuld zu dienen. Der Gläubiger behält das Pfand, bis die Schuld beglichen ist. In der Regel hat der Gläubiger die Möglichkeit, das Pfand zu verwerten (den verpfändeten Gegenstand zu verkaufen, um die geschuldete Summe zu erhalten), wenn die Rückzahlung nicht zum vereinbarten Termin erfolgt.