Das LGL ist ein Gesetz, das die allgemeinen Bedingungen für den Erwerb, den Bau und den Betrieb von gemeinnützigem Wohnraum (LUP) festlegt. Darüber hinaus legt es Massnahmen zum Schutz der Mieter fest, insbesondere in Bezug auf die Mieten. Ausserdem soll sie den Bau von Sozialwohnungen fördern. Das LGL richtet sich insbesondere an öffentliche Körperschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen, privatrechtliche Non-Profit-Organisationen, Wohnbaugenossenschaften, gemeinnützige Vereine und Gemeinden.