Der Kurator ist die Person, die eine Beistandschaft ausführt. Es handelt sich um eine Schutzmassnahme, die vom Friedensgericht zugunsten einer als schutzbedürftig eingestuften Person eingerichtet wird. Eine Beistandschaft kann von der leistungsberechtigten Person beantragt oder vom Staat angeordnet werden.
Der Beistand kümmert sich um die Interessen einer Person, die vorübergehend, teilweise oder vollständig unfähig ist, dies zu tun. Der Beistand kann die gesamte Person bevormunden oder nur einen Teil ihrer Interessen wahrnehmen.
Diese Ad-hoc-Vormundschaft kann im Rahmen einer Erbschaft zum Einsatz kommen. Wenn eine Person stirbt und der Erbe minderjährig ist, ist er nicht in der Lage, das geerbte Vermögen zu verwalten. Die Person, die das Sorgerecht hat, kann Transaktionen mit diesem Vermögen einleiten, die nicht im Interesse des Kindes sind. Sobald das Gericht angerufen wurde, kann der Friedensrichter einen Ad-hoc-Kurator bestellen oder sich selbst als Kurator einsetzen, wenn es um den Schutz der Interessen des Kindes in Bezug auf das geerbte Vermögen geht.
Der Zugang zur Position des Ad-hoc-Beistands ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Im Kanton Freiburg werden die Beistände in ihren verschiedenen Aufgabenbereichen ausgebildet und gehören den offiziellen Betreuungsstellen an. Im Kanton Waadt kann jede interessierte Person auf die Position zugreifen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie ein sauberes Strafregister haben und nicht strafrechtlich verfolgt worden sind.