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Eine Attikawohnung ist in der Schweiz die Bezeichnung für ein Penthouse: eine auf das oberste Geschoss aufgesetzte, zurückversetzte Wohnung mit eigener Dachterrasse. Sie liegt auf dem obersten Geschoss eines Gebäudes und bietet dadurch häufig viel Privatsphäre und einen weiten Ausblick. Baurechtlich gilt sie als Attikageschoss und unterliegt kantonalen Vorgaben zu Rücksprung und Grundfläche. Miet- und Kaufpreise liegen meist über jenen vergleichbar grosser Wohnungen in tieferen Etagen.
Als Attikawohnung gilt eine auf dem obersten Geschoss eines Gebäudes angeordnete Wohnung, deren Fassade gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurückversetzt ist. Sie bildet die oberste Einheit eines Mehrfamilienhauses und verfügt fast immer über eine grosszügige, oft umlaufende Terrasse. Ausserhalb der Schweiz heisst dieser Wohnungstyp meist Penthouse.
Der Begriff geht auf das griechische «attikós» («attisch») zurück und bezeichnete ursprünglich eine Aufmauerung der Aussenwand über den Dachrand hinaus, um das Dach zu verdecken. In der Architektur erscheint die Attika später als Brüstung oder Balustrade. In der Schweiz hat sich daraus die Bedeutung «aufgesetztes Dachgeschoss mit Wohnnutzung» entwickelt.
Im Schweizer Immobilienmarkt werden Attikawohnung und Penthouse meist synonym verwendet. Jede Attikawohnung ist zugleich eine Dachwohnung, aber nicht jede Dachwohnung ist eine Attikawohnung: Unter einer Dachwohnung versteht man meist eine in ein Schrägdach eingebaute Wohnung mit Dachflächenfenstern, die selten über eine eigene Terrasse verfügt.
Eine Maisonette-Wohnung unterscheidet sich deutlicher: Sie erstreckt sich über zwei Geschosse, die eine interne Treppe verbindet, und muss nicht zuoberst im Gebäude liegen. Die Attikawohnung dagegen liegt immer auf dem obersten Geschoss und umfasst in der Regel nur eine Ebene.

Eine Attikawohnung befindet sich auf dem obersten Geschoss und bietet dadurch häufig mehr Privatsphäre als Wohnungen in tieferen Etagen. Die zurückversetzte Bauweise schafft Platz für eine grosse, häufig umlaufende Dachterrasse mit weitem Ausblick. Die erhöhte Lage hält zudem den Strassenlärm fern.
Im Innern überzeugen Attikawohnungen oft mit offenen Grundrissen, hohen Räumen und grossflächigen Fenstern, die für helle, lichtdurchflutete Räume sorgen. Für viele verbinden sie die Vorzüge eines Einfamilienhauses mit einer urbanen Wohnlage. Dieser Komfort hat jedoch seinen Preis, denn die Kauf- und Mietpreise solcher exklusiver Dachwohnungen liegen meist über jenen vergleichbar grosser Wohnungen in tieferen Etagen.
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Das Baurecht ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Massgebend für die Begriffe ist die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Danach ist ein Attikageschoss ein auf einem Flachdach aufgesetztes, zusätzliches Geschoss, das gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bei mindestens einer ganzen Fassade um ein festgelegtes Mass zurückversetzt sein muss. Viele Kantone begrenzen die Grundfläche zusätzlich auf rund 60 Prozent der Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses, wobei sich die konkreten Vorgaben aus dem kantonalen und kommunalen Baurecht ergeben. Dadurch fällt die Geschossfläche kleiner aus als bei den unteren Etagen.
Das genaue Mass des Rücksprungs legen der Kanton und die Gemeinde fest, weshalb die Vorgaben regional abweichen. Im Kanton Zug etwa muss das Attikageschoss an mindestens einer ganzen Gebäudeseite um mindestens einen Meter zurückversetzt sein. In vielen Kantonen wird ein Attikageschoss zudem nicht als zusätzliches Vollgeschoss angerechnet, sofern die Anforderungen an Rücksprung und Grösse eingehalten sind. Wird es nachträglich aufgesetzt, sind eine Baubewilligung sowie die Beurteilung durch einen Statiker erforderlich.
Wegen ihrer exponierten Lage sind Attikawohnungen stärker der Witterung ausgesetzt. Vor dem Kauf oder der Miete lohnt sich deshalb der Blick auf den Zustand des Dachs, der Dämmung und der Terrassenabdichtung. Je nach Grösse der Terrasse, Gebäudeausstattung und Kostenverteilung können auch die Nebenkosten höher ausfallen als bei vergleichbaren Wohnungen.
Der Wert einer Attikawohnung hängt von der Lage, dem Ausblick, der Grösse und der Ausstattung ab. Wer Kauf- oder Mietangebote einschätzen will, vergleicht sie am besten mit dem aktuellen Preisniveau ähnlicher Objekte in der Region.
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Immobilienpreise ansehenEine Attikawohnung ist in der Schweiz dasselbe wie ein Penthouse. Sie ist die zurückversetzte oberste Wohnung eines Gebäudes mit Dachterrasse, Ausblick und viel Privatsphäre. Baurechtlich gilt sie als Attikageschoss mit kantonal geregeltem Rücksprung und begrenzter Grundfläche. Wer eine Attikawohnung kauft oder mietet, sollte den Zustand, die Nebenkosten und das Preisniveau prüfen und den Wert vorab unabhängig einschätzen lassen.
Ja, im Schweizer Immobilienmarkt werden die Begriffe meist synonym verwendet. Beide bezeichnen eine zurückversetzte Wohnung auf dem obersten Geschoss mit Dachterrasse. «Attika» ist die in der Schweiz übliche Bezeichnung, «Penthouse» die international verbreitete.
Jede Attikawohnung ist eine Dachwohnung, aber nicht umgekehrt. Eine gewöhnliche Dachwohnung ist meist in ein Schrägdach eingebaut und hat Dachflächenfenster, während die Attikawohnung als zurückversetzter Aufbau auf einem Flachdach mit eigener Terrasse liegt.
Eine Attikawohnung liegt immer zuoberst und umfasst in der Regel eine Ebene. Eine Maisonette erstreckt sich über zwei durch eine Treppe verbundene Geschosse und muss nicht im obersten Stockwerk liegen.
In der Regel ja. Lage, Aussicht, Terrasse und Privatsphäre führen meist zu höheren Kauf- und Mietpreisen als bei vergleichbaren Wohnungen im selben Gebäude. Auch die Nebenkosten können höher ausfallen.
Die korrekte Schreibweise lautet «Attikawohnung», in einem Wort. «Attika» allein bezeichnet hingegen das architektonische Bauelement beziehungsweise das Attikageschoss. Schreibweisen wie «Atika» oder «Attica» sind falsch.