Gesetzliche Hypothek, die ohne Eintragung im Grundbuch durchsetzbar ist. Diese Hypothek ist an bestimmte Arten von Forderungen gebunden:
- Forderungen, die von jedem Gläubiger mit dem Ziel gestellt werden, den Wert der Immobilie zu erhalten;
- Forderungen im Zusammenhang mit Kosten, die für die verpfändete Immobilie anfallen und dem öffentlichen Recht des Kantons unterliegen: Steuern, Gemeindeabgaben, Feuerversicherungsprämien etc.
Bei der Verwertung einer Immobilie ist die gesetzliche Hypothek ohne Eintragung vor jeder anderen vertraglichen Hypothek erforderlich.