Baulinie, Waldabstandslinie

Oliver S.
18.03.2024, 11:21
3 min

Baulinie, Waldabstandslinie: was ist das?

Unter der allgemeinen Baulinie wird ein Abstand verstanden, der durch eine Gemeinde oder einen Kanton festgelegt wird. Er besteht zwischen einem Neubau und bestimmten Bereichen wie:

  • Verkehrsflächen,
  • öffentlichen Anlagen,
  • Starkstromanlagen,
  • Gewässern,
  • Naturgebieten.

Baulinien schützen diese besonderen Bereiche und sind für die Gemeinden ein wichtiges Hilfsmittel bei der Stadt- und Bauflächenplanung. Auch wenn in diesem Bereich eigentlich nicht gebaut werden darf, gibt es Ausnahmen (siehe unten). Zudem ist es oftmals möglich, auf diesen Flächen kleinere Bauten wie Mauern, Containerplätze oder Parkplätze einzurichten.

Was ist eine Waldabstandslinie?

Eine Waldabstandslinie ist eine besondere Form der Baulinie und beschreibt den Abstand zwischen einem Neubau und einem Waldgebiet bzw. einzelnen Bäumen. Zumeist ist die Waldabstandslinie grosszügiger definiert als die allgemeine Baulinie, um die Fauna und Flora bestmöglich zu schützen.

In vielen Kantonen liegt die Waldabstandslinie bei 30 Metern von der Waldgrenze entfernt. Handelt es sich nur um eine kleinere Waldparzelle, kann der Abstand auch verkleinert werden. In besonderen Fällen ist ebenso eine Vergrösserung des Abstands möglich.

Besonderheiten bei der Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche

Wenn es darum geht, anhand der Grundstücksfläche und der Ausnützungsziffer die zu bebauende Fläche zu berechnen, muss ein gewisser Bereich innerhalb der Waldabstandslinie unberücksichtigt bleiben.

Beispiel: Sie interessieren sich für ein Grundstück an einem Waldrand.

Die Bruttogrundstücksgrösse beträgt 50 Meter × 30 Meter, wobei eine Seite von 30 Metern entlang des Waldes führt. Somit ist die Gesamtgrösse 50 × 30 = 1'500 m². Bei einer Ausnützungsziffer von 0,3 könnten Sie demnach eine Wohnfläche von 1'500 × 0,3 = 500 m² erstellen.

Da bei der Berechnung der anrechenbaren Grundstücksgrösse jedoch ein Streifen von 15 Metern vom Waldrand abgezogen werden muss, berechnet sich die Grösse des Grundstücks (als Basis für die Berechnung der bebaubaren Fläche) wie folgt:

Streifen entlang des Waldes 15 × 30 Meter = 450 m², der in Abzug gebracht werden muss. Ziehen Sie diesen Wert von der Gesamtfläche (1'500 m²) ab, ergibt sich eine anrechenbare Grösse von nur noch 1'050 m² und damit einer möglichen bebaubaren Wohnfläche von (1’050 × 0,3) 315 m². Ein deutlicher Unterschied!

Was ist die Gewässerabstandslinie?

Analog zur Waldabstandslinie beschreibt die Gewässerabstandslinie den Abstand zu einem Gewässer wie einem See, einem Fluss oder einem Bachlauf. Auch hier gelten in vielen Gemeinden 30 Meter als Vorgabe.

Baulinien für Starkstromanlagen

Noch ein Beispiel für eine besondere Form der Baulinie. Gerade bei Starkstromanlagen muss eine regelmässige Wartung und Zugänglichkeit stets gewährleistet bleiben. Daher werden hierfür ganz besondere Baulinien erlassen. Jeder Netzbetreiber kann Baulinien für eine Starkstromanlage beim Grundbuchamt beantragen. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet, indem Starkstromanlagen betrieben werden, sollten Sie die möglichen Baulinien bei der Berechnung möglichen, bebaubaren Wohnraums beachten.

Genehmigung von Bauten innerhalb des Baulinienbereichs

In einigen Fällen werden Genehmigungen für Bauten innerhalb des Baulinienbereichs erteilt – allerdings mit hohen Auflagen. In aller Regel wird eine öffentlich-rechtliche Anmerkung im Grundbuch verlangt, bei welcher bei Bedarf eine entschädigungslose Entfernung der Bauteile innerhalb der Baulinie verlangt werden kann – bei dieser Anmerkung handelt es sich also um ein sogenanntes Revers.

Baulinie & Waldabstandslinie: Die Quintessenz
  • Baulinien, Waldabstandslinien und Gewässerabstandslinien werden von den Gemeinden bzw. Kantonen festgelegt.
  • Im Bereich von Baulinien darf nicht gebaut werden.
  • Baulinien beeinflussen die anrechenbare Grundstücksfläche, was wiederum die mögliche Bebauung beeinflusst.

Quellen

https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/statistik-und-geodaten/geoinformation/geodaten/leitungen/baulinien-starkstromanlagen.html

FAQ

Was ist eine Verkehrsbaulinie?

Eine Verkehrsbaulinie ist eine spezielle Art der Baulinie, die in der Raum- und Verkehrsplanung eine wichtige Rolle spielt. Sie dient der Sicherung von bestehenden oder geplanten Verkehrsinfrastrukturen wie Strassen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen und Eisenbahnen. Durch die Festsetzung von Verkehrsbaulinien wird das für den Bau und die Erweiterung von Verkehrsflächen benötigte Land vor Überbauung geschützt. Das Gebiet innerhalb einer Verkehrsbaulinie ist grundsätzlich als Bauverbot zu betrachten, wobei Ausnahmen möglich sind. Die Festlegung und Genehmigung von Verkehrsbaulinien liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden und Kantone.

Baulinie, Waldabstandslinie und Baugrenze: Was ist der Unterschied?

Zwischen Baulinie, Waldabstandslinie und Baugrenze bestehen signifikante Unterschiede:

  • Die Baulinie legt fest, wie weit ein Gebäude von einer Strasse oder einer anderen öffentlichen Fläche entfernt sein muss. Sie lässt keinen Spielraum und muss exakt eingehalten werden.
  • Die Waldabstandslinie ist eine spezielle Form der Baulinie und bezeichnet den Mindestabstand, den ein Neubau zu einem Wald einhalten muss. Dies dient dem Schutz von Fauna und Flora.
  • Die Baugrenze beschreibt das Areal, das maximal bebaut werden darf. Sie ist flexibler als die Baulinie und erlaubt leichte Abweichungen.
Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.