Grundsätzlich kann die Restnutzungsdauer einer Immobilie grob ausgerechnet werden indem man die übliche Gesamtnutzungsdauer von den Jahren des Bestehens abzieht. Natürlich spielen bei der endgültigen Zeit, die tatsächlich wirtschaftlich genutzt werden kann, auch individuelle Faktoren, wie beispielsweise die effektive Abnutzung, eine Rolle. Die Restnutzungsdauer bildet daher auch die Basis für die Bemessung der Alterswertminderung des Gebäudes.