Bevor Sie eine Wohnung oder ein Haus erwerben, ist es unerlässlich, alle Aspekte des Kaufvertrags zu verstehen. In diesem Artikel erläutern wir, welche Kernelemente ein Immobilien Kaufvertrag laut Schweizer Obligationenrecht für eine Wohnung oder ein Haus enthalten sollte und was sowohl Käufer als auch Verkäufer vor der finalen Unterzeichnung bei einem Notar beachten sollten.
Ein Immobilienkaufvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das von einem Notar bestätigt werden muss. Damit er rechtsgültig ist, müssen folgende Informationen enthalten sein:
Denken Sie über die rechtlichen Elemente hinaus daran, dass ein Kaufvertrag ein unparteiisches Dokument ist. Mit anderen Worten: Er vertritt die Interessen, Rechte und Pflichten des Verkäufers und Käufers. Beide Seiten müssen gleichermassen beteiligt sein. Bestimmte Bedingungen müssen vorkommen – bei Bedarf können Sie aber auch weitere Regelungen im Vertrag aufnehmen.
Es setzt zudem mehrere obligatorische Dokumente voraus, um ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Kümmern Sie sich im Vorfeld darum.
Sein Haus zu verkaufen, ist genauso verpflichtend, wie eins zu kaufen. Damit der Kaufvertrag vom Notar bestätigt wird und Ihr Käufer Sie nicht im Stich lässt, sollten Sie Folgendes tun:
Es kann sein, dass der Verkäufer Ihnen einen gestaffelten Verkauf anbietet, insbesondere wenn er die Immobilie verkaufen muss, um eine andere erwerben zu können. Dieses Verfahren ermöglicht es ihm, eine neue Hypothek aufzunehmen. Auf Ihrer Seite ist dies kein Problem, solange alles in der Kaufurkunde festgehalten ist, da es hier zu einer Eigentumsübertragung im Kaufvertrag zu einem anderen Zeitpunkt kommen kann. Fragen Sie hierzu auch den Notar um weiteren Rat.
Bereits der Kaufvorvertrag stellt eine wichtige Phase beim Erwerb einer Immobilie dar. Hier sind einige Schlüsselaspekte, die beim Kaufvorvertrag in der Schweiz zu beachten sind:
Ein Kaufvorvertrag – oft auch «Reservationsvertrag» genannt – ist eine vorläufige Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer, die die Erstellung des Kaufvertrags, also den eigentlichen Kaufvertrag, vorbereitet, ohne dass hierbei bereits eine Eigentumsübertragung stattfindet.
Er legt die wesentlichen Punkte des beabsichtigten Immobilienerwerbs für den späteren Zeitpunkt fest und bindet beide Parteien – meist gegen eine Anzahlung – an die beabsichtigte Transaktion. Umfangreiche Anpassungen sind dann meist nicht mehr notwendig.
Bei Unterzeichnung des Kaufvorvertrags leistet der Käufer häufig eine Reservationszahlung oder Anzahlung. Diese dient als Sicherheit für den Verkäufer und wird in der Regel beim Abschluss des Hauptvertrags auf den Kaufpreis angerechnet. Falls der Käufer sich entscheidet, vom Kauf zurückzutreten, ohne dass ein im Vorvertrag festgelegter Rücktrittsgrund vorliegt, kann der Verkäufer diese Zahlung in der Regel behalten.
In der Schweiz ist der Kaufvorvertrag grundsätzlich rechtlich bindend. Das bedeutet, dass beide Parteien verpflichtet sind, den endgültigen Kaufvertrag unter den im Kaufvorvertrag festgelegten Bedingungen abzuschliessen. Die Eigentumsübertragung findet jedoch erst nach dem Unterzeichnen des eigentlichen Kaufvertrags statt.
Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten, im Vorvertrag festgelegten Bedingungen möglich. Zum Beispiel, wenn der Käufer keine Finanzierung erhält oder andere im Vorvertrag festgelegte Vorbehalte nicht erfüllt werden.
Während der Kaufvorvertrag in der Schweiz nicht zwingend notariell beurkundet werden muss, ist es dennoch ratsam, sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um alle Ihre jeweiligen Verpflichtungen zu verstehen. Dies gewährleistet, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden, und schützt beide Parteien vor möglichen Unklarheiten oder Missverständnissen. Immerhin übernimmt der Notar eine unparteiische Rolle, wodurch die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt werden.
In der Schweiz nicht ganz. Nach der Vertragsunterzeichnung muss natürlich die Zahlung erfolgen und Ihre Eintragung in das Grundbuch als neuer Eigentümer bestätigt werden. Erst wenn dieser letzte Schritt erledigt ist, sind Sie vollständig und offiziell Eigentümer der Immobilie.
Es ist ziemlich häufig, dass Sie für den Verkauf einer Wohnung gebeten werden, einen sogenannten "Buchungsvertrag" oder ein "Kaufversprechen" zu unterzeichnen. Wenn dieser Vertrag nicht bei einem Notar authentifiziert ist, hat er keine rechtsgültige Bedeutung. Sie können das Dokument jederzeit widerrufen und die Immobilie nicht in der gleichen Weise kaufen, wie der Verkäufer entscheiden kann, sie ihnen nicht mehr zu verkaufen. Um solche Situationen zu vermeiden, bringen Sie am besten immer einen Immobilien-Profi mit.
In der Schweiz hängt alles von Ihrem Standort ab, da das Notariat keinen einheitlichen Regeln im gesamten Land unterliegt. Der Verkauf und Kauf einer Immobilie in den Kantonen Schaffhausen und Zürich erfordert die Wahl eines "amtlichen Notars" als Staatsbeamter. In den anderen Kantonen ist die Inanspruchnahme eines "freien Notariats" möglich.
In der Schweiz muss ein Kaufvertrag für eine Immobilie bestimmte essenzielle Punkte enthalten:
Beim Kaufvertrag einer Wohnung in der Schweiz sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
In der Schweiz wird der Kaufvertrag für eine Immobilie oft von einem Notar verfasst. Es ist empfehlenswert, einen Notar oder eine andere juristische Fachperson zurate zu ziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag allen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Der Kaufvertrag für eine Wohnung in der Schweiz ist in der Regel ein formelles Dokument, das alle relevanten Informationen zur Immobilie, den beteiligten Parteien und den vertraglichen Vereinbarungen enthält. Er sollte klar strukturiert sein und sowohl eine detaillierte Beschreibung der Wohnung als auch alle finanziellen und rechtlichen Regelungen enthalten.
Die Erstellung des Kaufvertrags kann in seiner Dauer variieren. Die Verhandlungen und die Erstellung des Vertrags können einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Nach Unterzeichnung des Vertrags muss dieser beim Grundbuchamt eingetragen werden. Dies kann je nach Kanton und Arbeitsaufkommen beim zuständigen Amt weitere Tage bis Wochen dauern. Es ist ratsam, mit einem Zeitrahmen von mindestens einem Monat bis zur endgültigen Abwicklung zu rechnen.