Beim Verkauf oder Wechsel einer Immobilie stellt sich häufig die Frage, wie man mit der bestehenden Finanzierung umgehen muss. Zwei Begriffe tauchen dabei regelmässig auf: Hypothekenübernahme und Rückkauf der Hypothek.
Während die Übernahme die Weiterführung der bestehenden Hypothek (inklusive Konditionen) durch den Käufer meint, beschreibt der Rückkauf die vorzeitige Ablösung einer laufenden Hypothek, meist jedoch gegen eine (hohe) Entschädigung. Beide Varianten haben unterschiedliche rechtliche, finanzielle und organisatorische Folgen.
Hypothekenübernahme = Schuldnerwechsel mit Zustimmung der Bank. Konditionen bleiben in der Regel bestehen.
Rückkauf (Ablösung) = vorzeitige Beendigung des Vertrags. Hierbei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Ob Übernahme oder Rückkauf sinnvoll ist, hängt von Zinsniveau, Restlaufzeit, Vertragsklauseln und der Bonität des neuen Schuldners ab.
Alternative zur Ablösung kann eine Portierung (Mitnahme der Hypothek auf ein neues Objekt) sein.
Frühzeitige Abklärungen mit der finanzierenden Bank reduzieren Kosten und Verzögerungen beim Notartermin.
Der Käufer tritt hierbei, mit Zustimmung der Bank, als neuer Schuldner in die bestehende Hypothek ein. Zinssatz, Restlaufzeit und übrige Vertragsbedingungen werden grundsätzlich beibehalten; es handelt sich nicht um einen neuen Kredit, sondern um einen Schuldnerwechsel.
Unter «Rückkauf» versteht man die vorzeitige Rückzahlung einer Hypothek vor Ablauf der Zinsbindung bzw. der vertraglich vereinbarten Laufzeit. In der Praxis spricht man auch von Ablösung oder vorzeitiger Kündigung. Häufig löst dies eine Vorfälligkeitsentschädigung aus, weil dem Kreditgeber Zinseinnahmen entgehen.
Viele Institute verwenden eine Zinsdifferenzmethode:
Vorfälligkeitsentschädigung ≈ Restschuld × (Vertragszins – Wiederanlagesatz) × Restlaufzeit
Restschuld CHF 400’000, Vertragszins 2,50 %, Restlaufzeit 3 Jahre, Wiederanlagesatz 1,20 %
→ Differenz 1,30 % → Entschädigung ≈ 400’000 × 0,013 × 3 = CHF 15’600
Hinzu kommen je nach Bank Bearbeitungsgebühren und allfällige Absicherungs-/Hedge-Kosten (bei strukturierten Refinanzierungen).
Zwischen Übernahme und Rückkauf liegt die Portierung: Der bestehende Kredit (inkl. Zinssatz/Laufzeit) wird auf eine neue Liegenschaft des Verkäufers übertragen.

Hypothekenübernahme und Rückkauf sind zwei gängige Wege, eine bestehende Finanzierung beim Eigentümerwechsel zu behandeln. Die Übernahme setzt die Zustimmung des Kreditgebers und die Bonität des Käufers voraus und kann Vorfälligkeitskosten vermeiden; der Rückkauf schafft Flexibilität, verursacht jedoch häufig eine Entschädigung.
Welche Lösung zweckmässig ist, hängt von Zinsumfeld, Restlaufzeit, Vertragsklauseln und der Transaktionsstruktur ab. Eine frühzeitige Klärung mit der Bank sorgt für transparente Kosten und einen reibungslosen Ablauf am Beurkundungstermin.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Immobilie zusammen mit der Hypothek zu verkaufen. Diese Gelegenheit kann für einen Käufer interessant sein, wenn die Bedingungen des angebotenen Immobilienkredits vorteilhaft sind. Er wird sich insbesondere mit der noch zurückzuzahlenden Summe und den derzeitigen Zinssätzen befassen. Bestimmt werden die Verhandlungen etwas ausführlicher, sollte eine bestehende Hypothek involviert sein.
Dieses Verfahren erfordert eine gewisse Vorbereitung, da Sie die Fristen einhalten müssen, um Hypothekengebühren im Falle des Rückkaufs von Darlehen zu vermeiden. Bevor Sie diesen Weg einschlagen, ist es daher empfehlenswert, die Zinssätze, die exakten Bedingungen des Übernahmevertrags zu vergleichen und dann über die beste Option zu entscheiden. Im Falle eines Liquiditätsbedarfs für ein neues Immobilienprojekt kann es daher besser sein, eine Verlängerung seiner bestehenden Hypothek zu beantragen.
Ja, man kann ein Haus verkaufen, auch wenn darauf noch eine Hypothek lastet. Es ist jedoch üblich, dass der Verkaufserlös zuerst dazu verwendet wird, das verbleibende Hypothekardarlehen zurückzuzahlen. Eventuell übrig bleibende Mittel nach Abzug der Hypothek und anderer Kosten gehen dann an den Verkäufer. Wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen, ist der Verkäufer immer noch für die verbleibende Schuld verantwortlich, es sei denn, es wurde eine andere Regelung mit der Bank getroffen.
Wenn von einer Hypothekenübernahme gesprochen wird, ist meistens gemeint, dass der Käufer eines Hauses oder einer Wohnung die bestehende Hypothek des Verkäufers zu denselben Konditionen übernimmt. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Konditionen der bestehenden Hypothek günstiger sind als aktuelle Angebote am Markt. Eine solche Übernahme erfordert jedoch die Zustimmung des Kreditgebers, der die Bonität des Käufers überprüfen wird, bevor er der Übernahme zustimmt.
Eine Hypothek wird nicht einfach im traditionellen Sinne «übertragen». Wenn eine Immobilie verkauft wird und der Käufer die bestehende Hypothek übernehmen möchte, sind folgende Schritte üblich: