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Haus verkaufen oder vermieten: So treffen Sie die richtige Entscheidung

Yassin Stotz
25.05.2026
8 min
Inhaltsverzeichnis

Ob Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten sollen, hängt primär von drei Faktoren ab: Ihrer persönlichen Lebenssituation, der Rentabilität der Vermietung und dem aktuellen Markt in Ihrer Region. Es gibt keine pauschale Antwort, aber es gibt klare Kriterien, die Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Das Wichtigste im Überblick
  • Ein Verkauf schafft sofortige Liquidität und beendet den Verwaltungsaufwand dauerhaft.
  • Eine Vermietung bietet laufende Einnahmen, bindet aber Kapital und bringt Pflichten als Vermieter mit sich.
  • Einfamilienhäuser erzielen in der Schweiz typischerweise tiefere Bruttorenditen als Mehrfamilienhäuser oder Stockwerkeigentum – häufig im Bereich von 2 bis 4 Prozent, je nach Region und Lage.
  • Mieteinnahmen sind in der Schweiz steuerpflichtiges Einkommen; beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer an.
  • Eine fundierte Entscheidung braucht zwei Grundlagen: den Verkehrswert der Immobilie und den realistischen Mietwert.
  • Besondere Situationen wie Erbschaft, Scheidung oder Wegzug erfordern eine individuelle Abwägung.

Was spricht für den Hausverkauf?

Der Verkauf ist nicht für alle die beste Option, doch in bestimmten Situationen ist er die finanziell sinnvollste Lösung.

Sofortige Liquidität und finanzielle Freiheit

Der grösste Vorteil eines Hausverkaufs ist der sofortige Kapitalzufluss. Der Erlös steht Ihnen auf einmal zur Verfügung: Sie können Schulden abbauen, neu investieren, die Altersvorsorge stärken oder sich eine grössere finanzielle Reserve aufbauen. Gerade in Regionen mit hohen Verkaufspreisen kann ein Verkauf finanziell attraktiv sein. Nach dem Verkauf tragen Sie weder Unterhaltsverantwortung noch Mietrisiko.

Kein Verwaltungsaufwand, kein Mietrisiko

Mit dem Verkauf enden alle Pflichten als Eigentümer. Mieterwechsel, Leerstände, Reparaturen und mietrechtliche Vorgaben fallen weg. Das ist besonders relevant, wenn Sie nicht vor Ort wohnen oder keine Zeit für die Verwaltung aufwenden möchten.

Steuern beim Hausverkauf: Grundstückgewinnsteuer beachten

Beim Hausverkauf fällt in der Schweiz die Grundstückgewinnsteuer an. Diese ist kantonal geregelt und hängt von der Haltedauer und dem erzielten Gewinn ab. Je länger Sie die Immobilie besessen haben, desto tiefer fällt die Steuer in der Regel aus. Hinzu kommen Notarkosten und – falls ein Makler eingesetzt wird – die Maklerprovision.

Diese Kosten sowie wertvermehrende Investitionen können in den meisten Kantonen vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden, was die Grundstückgewinnsteuer senkt. Alle Verkaufskosten müssen dennoch bei einem Renditevergleich mit der Vermietung einbezogen werden. Ausführliche Informationen zu den Steuern beim Hausverkauf in der Schweiz finden Sie in unserem Ratgeber.

Was spricht für die Vermietung?

Wer langfristig denkt, stabile Einnahmen schätzt und bereit ist, Verantwortung als Vermieter zu übernehmen, kann mit der Vermietung ein solides Zusatzeinkommen aufbauen.

Laufende Mieteinnahmen und Wertsteigerung

Die Vermietung ermöglicht regelmässige Mieteinnahmen und erhält die Immobilie als Kapitalanlage. In wachsenden Märkten können Sie zusätzlich von einer langfristigen Wertsteigerung profitieren. Besonders attraktiv ist die Vermietung, wenn Ihre Hypothek bereits vollständig oder weitgehend abbezahlt ist und die laufenden Kosten tief sind. Wie hoch der realistisch erzielbare Mietwert Ihrer Immobilie ist, lässt sich online schätzen.

Mieteinnahmen in der Schweiz – Paar, das am Schreibtisch sitzt und Unterlagen durchgeht

Mieteinnahmen versteuern: Was gilt in der Schweiz?

Mieteinnahmen sind in der Schweiz steuerpflichtiges Einkommen. Sie werden bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer als Einkommen deklariert. Als Vermieter können Sie bestimmte Kosten abziehen:

  • Hypothekarzinsen
  • Unterhalts- und Reparaturkosten – entweder effektiv oder pauschal (10 % für neuere, 20 % für ältere Liegenschaften, berechnet auf den Bruttomietertrag)
  • Verwaltungskosten und Versicherungsprämien

Die tatsächliche Steuerlast auf Mieteinnahmen hängt von Ihrem Gesamteinkommen, dem Kanton und dem Abzugsprofil ab. Informationen zu den kantonalen Regelungen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Wohnung oder Haus vermieten: Was ist in der Schweiz rentabler?

In der Schweiz ist der Unterschied deutlich. Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum (STWE) erzielen typischerweise höhere Bruttorenditen als Einfamilienhäuser, weil ihr Kauf- und Mietpreis in einem günstigeren Verhältnis steht. Ein Einfamilienhaus in einer teuren Region (zum Beispiel Zürich oder Zug) mit einem Verkehrswert von CHF 1,2 Millionen generiert bei einer monatlichen Miete von CHF 3'000 eine Bruttorendite von 3 Prozent. Unterhaltskosten, Verwaltung, allfälliger Leerstand und Steuern sind hier noch nicht berücksichtigt.

Die Nettorendite liegt daher oft unter 2 Prozent. Zur Renditeberechnung bei Immobilien haben wir einen eigenen Ratgeber erstellt.

Risiken und Aufwand der Vermietung

Eine Vermietung bringt Pflichten mit sich, die nicht zu unterschätzen sind:

  • Mietersuche, Vertragsmanagement und Übergabeprotokolle
  • Instandhaltung und Koordination von Reparaturen
  • Einhaltung mietrechtlicher Vorgaben (OR Art. 253 ff.)
  • Umgang mit Zahlungsausfällen oder Konflikten

Der hypothekarische Referenzzinssatz beeinflusst in der Schweiz zudem die Zulässigkeit von Mietzinsanpassungen. Änderungen des Referenzzinssatzes können unter bestimmten Voraussetzungen zu Mietzinserhöhungen oder Mietzinssenkungen berechtigen. Detaillierte Informationen publiziert das Bundesamt für Wohnungswesen.

Wie viel Miete können Sie erzielen?

Vergleichen Sie Ihre Immobilie mit aktuellen Marktdaten und erhalten Sie eine realistische Mietschätzung.

Haus verkaufen oder vermieten: direkter Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen, damit Sie schnell einschätzen können, welche Option zu Ihrer Situation besser passt:

KriteriumHaus verkaufenHaus vermieten
LiquiditätSofortiger KapitalzuflussKapital bleibt gebunden
EinnahmenEinmaligLaufend (Mieteinnahmen)
AufwandEinmalig (Verkaufsprozess)Dauerhaft (Verwaltung, Unterhalt)
RisikoKein Risiko nach VerkaufMietausfall, Leerstand, Marktveränderung
SteuernGrundstückgewinnsteuer auf GewinnEinkommenssteuer auf Mieteinnahmen
FlexibilitätHoch (Kapital frei einsetzbar)Eingeschränkt (Mietvertrag, Fristen)
Langfristiges PotenzialBegrenzt auf VerkaufserlösWertsteigerung und laufender Cashflow
Typisch geeignet fürKapitalbedarf, kein VerwaltungsaufwandLangfristige Anlage, stabile Nachfrage

Rechenbeispiel: Was lohnt sich mehr?

Konkrete Zahlen helfen bei der Entscheidung mehr als abstrakte Abwägungen. Das folgende Beispiel zeigt eine typische Situation. Die tatsächlichen Werte variieren je nach Kanton, Lage, Zustand der Immobilie und individueller Steuersituation.

Ausgangslage: Einfamilienhaus in einer mittelgrossen Schweizer Stadt, Verkehrswert CHF 900'000, Hypothek vollständig abbezahlt.

Option Verkauf:

  • Verkehrswert: CHF 900'000
  • Grundstückgewinnsteuer (illustrativ, je nach Kanton, Gewinn und Haltedauer): ca. CHF 60'000–90'000
  • Verkaufskosten (Makler, Notar): ca. CHF 30'000–40'000
  • Nettoerlös: ca. CHF 770'000–810'000
  • Bei konservativer Anlagerendite von 3 % pro Jahr: ca. CHF 23'000–24'000 jährlich – ohne weiteren Aufwand

Option Vermietung:

  • Monatsmiete: CHF 2'800 (CHF 33'600 brutto/Jahr)
  • Bruttorendite: 3,7 %
  • Kostenabzug ca. 30 % (Unterhalt, Verwaltung, Leerstandsrisiko, Steuern)
  • Nettoertrag: ca. CHF 23'500 jährlich (vereinfachte Modellrechnung vor individueller Steuerbelastung)
  • Nettorendite: ca. 2,6 %

Fazit des Rechenbeispiels: In diesem Szenario liegen die jährlichen Erträge beider Optionen nahe beieinander. Der Unterschied liegt in der Bindung: Die Vermietung erhält die Immobilie als Vermögenswert, bringt aber dauerhaften Verwaltungsaufwand mit sich. Der Verkauf gibt das Kapital sofort frei und ermöglicht eine flexible Reinvestition.

Wann welche Option passt: Entscheidungshilfe

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ihre Situation einzuordnen. Mehrere Punkte, die für eine Option sprechen, sind ein Hinweis, keine Garantie.

Ein Verkauf spricht an, wenn:

  • Sie kurzfristig Kapital benötigen (z. B. für einen Neukauf, Schuldenabbau oder die Altersvorsorge)
  • Sie keinen Aufwand für Verwaltung und Unterhalt übernehmen möchten
  • die Nachfrage nach Kaufobjekten in Ihrer Region hoch und der Marktpreis günstig ist
  • Sie nicht planen, in die Immobilie zurückzukehren
  • die Nettorendite bei einer Vermietung nach Kosten und Steuern bei unter 2 Prozent läge

Eine Vermietung spricht an, wenn:

  • Sie langfristig Vermögen aufbauen und die Immobilie behalten möchten
  • die Immobilie vollständig oder weitgehend abbezahlt ist
  • die Nachfrage nach Mietobjekten in Ihrer Region hoch und die Leerstandsquote tief ist
  • Sie bereit sind, Verantwortung als Vermieter zu übernehmen (oder eine Verwaltung zu beauftragen)
  • Sie die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt selbst nutzen oder weitergeben möchten
  • beim Verkauf eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für die Auflösung einer Festhypothek anfallen würde, die Sie durch die Beibehaltung der laufenden Hypothek umgehen können
  • die Nettorendite nach Kosten und Steuern attraktiver erscheint als eine vergleichbare alternative Anlage

Der häufigste Fehler bei der Entscheidung

Wer sein Haus verkauft, ohne den aktuellen Marktwert zu kennen, riskiert einen zu tief angesetzten Verkaufspreis und lässt damit Kapital liegen. Das gilt umgekehrt auch für die Vermietung: Wer den Mietwert nicht kennt, schätzt die Rendite falsch ein und trifft eine Entscheidung auf falscher Grundlage. Beide Werte lassen sich kostenlos online ermitteln, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.

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Besondere Situationen: Wann welche Entscheidung passt

In bestimmten Lebenslagen stellen sich Fragen, die über die allgemeine Abwägung hinausgehen – etwa beim geerbten Haus, bei einer Scheidung oder bei einem Wegzug ins Ausland.

Scheidung oder Trennung: Haus verkaufen oder behalten?

Bei einer Scheidung oder Trennung ist die Immobilie oft einer der grössten gemeinsamen Vermögenswerte. Häufig ist ein Verkauf die praktischste Lösung, da er die Teilung des Erlöses ermöglicht. Ein Ehepartner kann die Immobilie auch übernehmen, muss die andere Seite aber auszahlen, was eine Neubewertung und neue Finanzierung erfordert. Eine gemeinsame Vermietung ist möglich, braucht aber klare vertragliche Regelungen und eine funktionierende Kommunikation.

Wegzug ins Ausland: Haus vermieten oder verkaufen?

Wer die Schweiz verlässt, steht vor einer ähnlichen Abwägung – mit dem zusätzlichen Faktor der Distanzverwaltung. Eine professionelle Hausverwaltung vor Ort kostet typischerweise 5–8 Prozent der Mieteinnahmen, abhängig von Region und Leistungsumfang. Wer langfristig plant, in die Schweiz zurückzukehren, fährt mit einer Vermietung oft besser. Wer dauerhaft auswandert, sollte den Verkauf prüfen.

Fazit: Haus verkaufen oder vermieten?

Die Frage, ob Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten sollen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Verkauf ist sinnvoll, wenn Sie Kapital freisetzen möchten, Risiken vermeiden wollen und keine langfristige Bindung an die Immobilie wünschen. Eine Vermietung lohnt sich, wenn eine stabile Nachfrage, eine akzeptable Nettorendite und Ihre Bereitschaft zur Verwaltung gegeben sind.

Wer beide Optionen vergleichen möchte, braucht zwei Ausgangswerte: den aktuellen Verkehrswert und den realistisch erzielbaren Mietpreis. Online-Schätzungen liefern beides schnell und kostenlos als solide Grundlage, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.

Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt aktuell?

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Quellen

  • Bundesamt für Wohnungswesen (BWO): Hypothekarischer Referenzzinssatz und Mietwesen – www.bwo.admin.ch
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Liegenschaftsunterhalt und Mieteinnahmen – www.estv.admin.ch
  • Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 253 ff. (Mietrecht) und Art. 269 ff. (Mietzinsgestaltung) – www.fedlex.admin.ch
  • Bundesamt für Statistik (BfS): Leerwohnungsziffer Schweiz – www.bfs.admin.ch

FAQ

Ist es besser, ein Haus zu verkaufen oder zu vermieten?

Ein Verkauf eignet sich vor allem bei Kapitalbedarf und wenn kein Interesse an der Verwaltung einer Liegenschaft besteht. Eine Vermietung ist sinnvoller für den langfristigen Vermögensaufbau. Wer in einer Region mit hohen Verkaufspreisen und tiefer Mietrendite wohnt, fährt mit einem Verkauf oft besser. Wer langfristig denkt, stabile Nachfrage hat und die Immobilie als Kapitalanlage behalten möchte, kann mit einer Vermietung ein solides Zusatzeinkommen erzielen.

Wann ist ein guter Zeitpunkt für den Hausverkauf?

Grundsätzlich dann, wenn die Nachfrage in Ihrer Region hoch ist, der Verkaufspreis Ihren Erwartungen entspricht und Ihre persönliche Situation einen Wechsel sinnvoll macht. Zudem lohnt sich in der Schweiz ein Blick auf die bisherige Haltedauer: Da die Grundstückgewinnsteuer mit jedem Besitzjahr sinkt, kann das Abwarten einer bestimmten Jahresschwelle steuerlich Einsparungen bringen.

Wann lohnt es sich, eine Immobilie in der Schweiz zu vermieten?

Die Vermietung lohnt sich dann, wenn die Nettorendite nach Kosten und Steuern höher liegt als bei einer alternativen Geldanlage, die Leerstandsquote in Ihrer Region tief ist und Sie die damit verbundene Verantwortung tragen möchten. Für Einfamilienhäuser liegt die Nettorendite in der Schweiz häufig tief. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung lohnt sich deshalb.

Gibt es einen Rechner für die Entscheidung Haus verkaufen oder vermieten?

Einen Entscheidungsrechner gibt es nicht. Für die Grundlagen der Entscheidung stehen Ihnen bei RealAdvisor drei kostenlose Tools zur Verfügung: der Immobilienbewertungsrechner für den Verkehrswert, der Mietwertrechner für das Mietpotenzial und das Preisbarometer für aktuelle Marktwerte in Ihrer Region.

Was ist beim geerbten Haus besser: verkaufen oder vermieten?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, da die Entscheidung von denselben Faktoren abhängt wie bei jeder anderen Immobilie: Lage, erzielbarer Mietrendite und Ihrer persönlichen Situation. Es gibt jedoch zwei Besonderheiten beim Erbfall:

  • Erstens besteht kein steuerlicher Zeitdruck: Der Grundstückgewinnsteuer-Steueraufschub gilt in allen Kantonen (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Die Steuer fällt also erst beim späteren Verkauf an und die Haltedauer wird ab dem ursprünglichen Erwerb des Erblassers gerechnet.
  • Zweitens gilt bei einer Erbengemeinschaft: Sowohl Verkauf als auch Vermietung erfordern einen einstimmigen Entscheid aller Erben. Kann keine Einigung erzielt werden, ist ein Verkauf oft die praktikablere Lösung.
Yassin Stotz
Yassin arbeitet seit über drei Jahren bei RealAdvisor und kennt den Schweizer Immobilienmarkt aus dem Effeff. Angefangen hat er als Redakteur und Übersetzer, mittlerweile schreibt er die deutschsprachigen Blog- und Glossarbeiträge redaktionell neu und optimiert sie für Suchmaschinen.
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