Die Vermögenssteuer ist in der Schweiz eine bedeutende Einnahmequelle, die sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Dabei greift die Steuer auf die Substanz eines Vermögens und nicht nur auf dessen Erträge zu.
In der Schweiz ist sie eng mit den föderalen Strukturen des Steuersystems verbunden, das den Kantonen ein hohes Mass an Eigenständigkeit bei der Ausgestaltung ihrer Steuergesetze einräumt. Dies führt dazu, dass die Höhe und Berechnung der Vermögenssteuer je nach Kanton sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Vermögenssteuer wird jährlich erhoben und bildet zusammen mit der Einkommenssteuer die Grundlage zur Erfassung der finanziellen Leistungsfähigkeit natürlicher Personen.
Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist eine direkte Steuer, die sich auf das Reinvermögen natürlicher Personen bezieht und in allen 26 Kantonen sowie den Gemeinden erhoben wird. Der Begriff «Vermögen» umfasst sämtliche geldwerten Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und Beteiligungen. Eine Besonderheit der Vermögenssteuer ist, dass sie nur das Nettovermögen erfasst, also die um Passiva geminderten Aktiva. Steuerpflichtig sind somit die im Inland wie im Ausland gelegenen Vermögenswerte, unter Berücksichtigung von Schuldenabzügen.
Diese Steuerart unterscheidet sich von einmaligen Vermögensabgaben, die eher in Krisenzeiten angewandt werden. Die Vermögenssteuer hingegen wird periodisch erhoben und bezieht ihre Berechtigung aus dem Umstand, dass auch Besitz eine Form der Steuerfähigkeit darstellt – unabhängig davon, ob er unmittelbar Erträge generiert. Infolgedessen soll die Vermögenssteuer als zusätzliche Steuer neben der Einkommenssteuer dazu beitragen, die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen abzubilden und gleichzeitig als Kontrollinstrument für die Einkommenssteuer dienen.
In der Schweiz fällt die Vermögenssteuer in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden, wobei jeder Kanton seine eigene Steuergesetzgebung hat. Der Bund erhebt seit 1959 keine direkte Vermögenssteuer mehr, um eine Überbelastung der Steuerpflichtigen zu vermeiden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) festgelegt. Dieses Gesetz schreibt vor, welche Grundsätze die Kantone in Bezug auf die Steuerpflicht, die Steuerobjekte und die Bewertung des Vermögens beachten müssen.
Die Vermögenssteuer zählt in den Kantonen zu den wichtigen Einnahmequellen mit vielen Millionen Franken an Einnahmen. Im Jahr 2022 erzielten Kantone und Gemeinden zusammen Einnahmen von rund CHF 9 Milliarden aus der Vermögenssteuer. Diese machten etwa 10,4 % der gesamten kantonalen Steuereinnahmen und 5,7 % der Einnahmen aller öffentlichen Haushalte aus.
In der Schweiz gelten verschiedene Freibeträge, die je nach Kanton abweichen. Diese Steuerfreibeträge sollen sicherstellen, dass nur Personen mit einem höheren Nettovermögen der Vermögenssteuer unterliegen. Zu den abzugsfähigen Posten gehören unter anderem Schulden sowie diverse Sozialabzüge, wie der Abzug für Rentner oder Kinder.
Die Berechnung der Vermögenssteuer erfolgt auf Basis des Nettovermögens. Hierzu zählen Vermögenselemente wie:
Persönliche Gebrauchsgegenstände wie Hausrat und Gegenstände des täglichen Bedarfs sind seit 2001 in keinem Kanton mehr steuerpflichtig.
Die Steuersätze für die Vermögenssteuer variieren je nach Kanton und richten sich oft nach dem gesamten Vermögen einer steuerpflichtigen Person. Das StHG erlaubt den Kantonen, ihre eigenen Tarife zu definieren, die sich zum Teil stark unterscheiden: In Kantonen wie Zürich oder Genf werden höhere Vermögen stärker besteuert als in ländlicheren Kantonen wie Uri oder Obwalden. Viele Kantone erheben dabei zusätzliche Gemeindesteuern, die oft als Vielfaches der kantonalen Steuer veranlagt werden.
Die Besteuerung, Höhe und Struktur der Vermögenssteuer unterscheidet sich in der Schweiz stark von Kanton zu Kanton. Jeder Kanton hat seine eigenen Steuertarife, Freibeträge und Regelungen zur Steuerprogression. Die folgenden Beispiele illustrieren einige der bekanntesten kantonalen Unterschiede dieser Ergänzungssteuer zur Einkommenssteuer:
Einige Kantone wie Zug und Nidwalden zeichnen sich durch besonders niedrige Steuersätze aus, was sie für vermögende Personen attraktiv macht. Diese Kantone fördern mit niedrigeren Vermögenssteuersätzen gezielt ihren Standort und die Ansiedlung von vermögenden Steuerpflichtigen:
Wie zuvor erwähnt, wird die Vermögenssteuer in der Schweiz auf Basis des steuerbaren Nettovermögens berechnet, das sich aus dem Gesamtvermögen abzüglich aller abzugsfähigen Schulden ergibt. Für die Vermögensbewertung gelten in den meisten Kantonen folgende Grundsätze:
Während die Vermögenssteuer auf das Nettovermögen erhoben wird, beeinflusst das Einkommen indirekt die Steuerlast, da einige Kantone eine progressive Staffelung anwenden, die auf der Gesamtheit des Einkommens und Vermögens basiert. Vermögensbestandteile wie Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände, die zur persönlichen Nutzung gehören, sind steuerbefreit und daher bei der Berechnung aussen vor. Diese Befreiung gilt einheitlich für alle Kantone und umfasst Gegenstände wie Möbel, elektronische Geräte und Sportausrüstungen.
Einige Kantone bieten mit niedrigen Steuersätzen gezielt Anreize für vermögende Personen, während andere – insbesondere wirtschaftsstarke Kantone – eine höhere Steuerbelastung haben. Dieser Unterschied ermöglicht es Steuerpflichtigen, durch die Wahl ihres Wohnorts ihre Steuerbelastung zu optimieren.
Nutzen Sie auch die offizielle Steuerinformation der Schweizerischen Steuerkonferenz.
In der Schweiz sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land haben, zur Zahlung der Vermögenssteuer verpflichtet. Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Steuerpflicht nur für Vermögen, das sich innerhalb der Schweiz befindet, wie Immobilien oder Geschäftsvermögen.
Die Vermögenssteuer variiert je nach Kanton. Einige Kantone wie Zug und Nidwalden haben besonders niedrige Steuersätze, während wirtschaftsstarke Kantone wie Zürich und Genf höhere Sätze ansetzen. Die genauen Tarife und Freibeträge sind in den kantonalen Steuergesetzen festgelegt und hängen vom Nettovermögen ab.
Im Kanton Luzern fällt die Vermögenssteuer moderat aus und ist durch vergleichsweise hohe Freibeträge sowie eine flache Progression gekennzeichnet. Die Belastung ist damit in der Regel niedriger als in anderen städtischen Kantonen.
Der Kanton Solothurn gewährt, ähnlich wie andere Kantone, einen Freibetrag, der abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ist. Durch diese Freibeträge sind kleinere Vermögen in Solothurn von der Vermögenssteuer ausgenommen.
Alle in der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zahlen Vermögenssteuer, sofern ihr Nettovermögen die kantonalen Freibeträge überschreitet. Auch im Ausland ansässige Personen, die in der Schweiz über Vermögenswerte wie Immobilien verfügen, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht.
In einigen Ländern wird aus verschiedenen Gründen keine Vermögenssteuer erhoben, beispielsweise um Kapitalflucht zu vermeiden oder weil andere Steuerarten als geeigneter gelten. In der Schweiz wird die Vermögenssteuer jedoch von den Kantonen und Gemeinden als wichtige Einnahmequelle genutzt und ergänzt dort die Einkommenssteuer.