Im Rahmen der Ausführung eines Bauwerks verpflichtet ein SIA-Vertrag den Bauherrn und den verantwortlichen Architekten oder Ingenieur und legt so ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten nach einer bestimmten Anzahl von Normen fest, die vom SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) definiert werden. Diese Standards können technisch, vertraglich oder zur Klärung des Verständnisses sein. Im Einzelnen legt ein SIA-Vertrag neben den klassischen Klauseln wie Vertragsparteien, Fristen, Vergütung des Auftragnehmers und Auflösungsbedingungen notwendigerweise auch Folgendes fest:
- Die Rechtsgrundlagen des Vertrags, in diesem Fall das Obligationenrecht und die SIA-Ordnung 102;
- Vertragsdokumente, in denen der Vertragsgegenstand oder auch besondere Wünsche des Bauherrn festgehalten werden;
- Die Beschreibung der verschiedenen Leistungen, die mit dem Vertrag verbunden sind;
- Die Fähigkeiten des Ingenieurs oder Architekten;
- Das Recht auf Vertretung;
- Verantwortung und Versicherung.