Die Baugenehmigung kann ausgeführt werden, sobald kein Widerspruch mehr möglich ist. Denn neben der Einhaltung von eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Standards darf die Baubewilligung auch Privatpersonen nicht schaden. Sie können der Ausstellung innerhalb von 30 Tagen (10 Tage für ein vereinfachtes Verfahren) nach der Veröffentlichung im Amtsblatt widersprechen. Dies ist ein obligatorischer Vorgang im Genehmigungsverfahren.