Bei normalen Immobilien liegt das Bau- und Zonenreglement in den Händen der Gemeinden, welche über Neu- oder Umbau und Renovationsarbeiten anhand der ortsüblichen Gesetze entscheiden und dementsprechend Bewilligungen austeilen oder ablehnen. Selten gibt es auch Privatbesitz welcher dem eidgenössischen oder kantonalen Recht angeschlossen ist. Besitzer dürfen nur Änderungen am und um das Grundstück vornehmen, welche die Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements nicht verletzen.