Der Quartierplan hilft bei der Planung und Erschliessung von Grundstücken und Gebieten, die zum Bau freigegeben sind. Dies involviert auch die Ausstattung der Grundstücke mit Strassen, Werkleitungen, geplanten Grünflächen und gegebenenfalls Lärmschutz. Ein Quartierplan kann auf Wunsch eines Grundeigentümers oder auf Anordnung eines Amtes angefertigt werden. Die Vorgehensweise besteht immer darin, dass zuerst eine Genehmigung bei der Baudirektion eingeholt werden muss, danach wird ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen. Die Oberaufsicht über den Quartierplan obliegt immer dem Tiefbauamt der jeweiligen Wohngemeinde.