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Erstrangige Hypothek

RealAdvisor TeamAktualisiert am 10.01.20231 Min. Lesezeit
Definition

Die 1. Hypothek ist der Teil des Hypothekarkredits, den der Kreditnehmer (in der Regel) nicht zurückzahlen muss.

Die 1. Hypothek ist der Teil des Hypothekarkredits, den der Kreditnehmer (in der Regel) nicht zurückzahlen muss. Dieser (der Kreditnehmer) zahlt Zinsen im Zusammenhang mit seinem Hypothekarkredit, aber die Höhe der Schulden, die er im Rahmen dieses Kredits aufgenommen hat, wird nicht verringert oder getilgt. Die erstrangige Hypothek macht in der Regel zwischen 65 und 67 % des Wertes der zu erwerbenden Immobilie aus.

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