Ausbesserung, kleiner Unterhalt

Oliver S.
30.06.2022, 15:26
1 min

Ausbesserung, kleiner Unterhalt: was ist das?

Reparaturen und Unterhalt der Wohnung sind eine Gegenpflicht des Vermieters für die Miete. Es gibt aber eine Ausnahme: Kleine Ausbesserungen müssen von den Mieterinnen und Mietern selber unternehmen werden. Allerdings nur, wenn das mühelos machbar ist und ohne spezielles Fachwissen ausgeführt werden kann. Im Fachjargon spricht man vom sogenannten "kleinen Unterhalt". Dazu gehören zum Beispiel das Ölen von Scharnieren, das Anziehen einer lockeren Schraube und Putzarbeiten zur Instandhaltung der Wohnflächen. Kleinere Anschaffungen, wie etwa ein defekter Duschschlauch, fallen auch unter Ausbesserung und werden vom Mieter direkt ausgeführt und bezahlt.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.