Reparaturen und Unterhalt der Wohnung sind eine Gegenpflicht des Vermieters für die Miete. Es gibt aber eine Ausnahme: Kleine Ausbesserungen müssen von den Mieterinnen und Mietern selber unternehmen werden. Allerdings nur, wenn das mühelos machbar ist und ohne spezielles Fachwissen ausgeführt werden kann. Im Fachjargon spricht man vom sogenannten "kleinen Unterhalt". Dazu gehören zum Beispiel das Ölen von Scharnieren, das Anziehen einer lockeren Schraube und Putzarbeiten zur Instandhaltung der Wohnflächen. Kleinere Anschaffungen, wie etwa ein defekter Duschschlauch, fallen auch unter Ausbesserung und werden vom Mieter direkt ausgeführt und bezahlt.