Person, die das Niessbrauchsrecht an Grundstücken besitzt. Wenn es sich um ein Haus handelt, geniesst der Niessbraucher das Recht, dort zu wohnen und sogar Einnahmen aus der Vermietung dieses Hauses zu erzielen. Sein Name ist im Grundbuch eingetragen, obwohl der Niessbrauch eine persönliche Dienstbarkeit ist. Der Niessbraucher geniesst sein Niessbrauchsrecht bis zu seinem Tod.