Sie stehen vor der Aufgabe, einen Nachmieter für Ihre Wohnung in der Schweiz zu finden? Ob Sie umziehen, ins Ausland gehen oder einfach eine neue Bleibe suchen – nach einem geeigneten Nachmieter zu suchen, kann herausfordernd sein. Doch mit der richtigen Strategie und einer klaren Vorgehensweise gelingt der Mieterwechsel reibungslos und stressfrei.
Ein Nachmieter muss nicht nur zahlungsfähig, sondern auch bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Dabei spielen sowohl Ihre Pflichten als Mieter als auch die Rechte des Vermieters eine Rolle. Ein frühzeitiges, schriftliches Informieren des Vermieters und ein überzeugendes Inserat sind der Schlüssel, um schnell einen passenden Nachmieter zu finden. Suchen Sie Informationen zur Untervermietung, empfehlen wir Ihnen diesen Beitrag.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über die Nachmietersuche in der Schweiz wissen müssen: von der Rechtslage über die Erstellung eines Inserats bis hin zur Organisation von Besichtigungsterminen. Doch bevor wir ins Detail gehen, klären wir, was die Rechtslage zur Nachmietersuche sagt – und welche Pflichten Mieter und Vermieter haben.
Das Schweizer Obligationenrecht (Art. 264) ermöglicht Mietern unter bestimmten Voraussetzungen einen ausserterminlichen Auszug. Der Vermieter darf dabei keine strengeren Anforderungen an den Nachmieter stellen als an den bisherigen Mieter. Eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben an die Verwaltung dokumentiert den Wunsch nach der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses. Die Zahlungsfähigkeit und Zumutbarkeit sind die Hauptkriterien für potenzielle Nachmieter.
Der Vermieter muss die vorgeschlagene Person akzeptieren, wenn diese den bestehenden Mietvertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt. Eine Mietzinserhöhung beim Mieterwechsel berechtigt den aktuellen Mieter, von der Nachmietersuche zurückzutreten.
Reichen Sie Ihr Kündigungsschreiben mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Auszugstermin per Einschreiben ein, um die Kündigungsfrist zu wahren. Bewahren Sie die Postquittung und eine Kopie des Schreibens sorgfältig auf. Formulieren Sie klar Ihre Absicht zur Nachmietersuche und nennen Sie den angestrebten Auszugstermin. Nutzen Sie dafür am besten ein offizielles Kündigungsformular von vertragshilfe.ch oder Ihrer Mieterschutzorganisation.
Planen Sie für die Prüfung der vorgeschlagenen Nachmieter durch die Verwaltung etwa 2–4 Wochen ein. Wenn möglich, sollten Sie Ihrem Schreiben bereits erste Anmeldeformulare potenzieller Nachmieter beilegen, um den Prozess zu beschleunigen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit der Verwaltung schriftlich.
Laut Gesetz reicht ein einziger qualifizierter Nachmieter aus. Diese Person muss die Wohnung zum vereinbarten Termin übernehmen können. Dennoch raten Experten dazu, mehrere Kandidaten vorzuschlagen, da sich Interessenten kurzfristig zurückziehen können.
Eine bewährte Strategie besteht darin, zwei bis drei zumutbare Personen parallel anzumelden. Dies erhöht die Erfolgsaussichten und verkürzt den Prozess. Falls Ihr Vermieter 30 Tage lang nicht auf die Vorschläge reagiert, gilt dies automatisch als Zustimmung. Die Praxis zeigt: Wer gleich zu Beginn mehrere geeignete Bewerber präsentiert, verlässt das Mietverhältnis meist schneller und reibungsloser.
Der aktuelle Mieter trägt die Hauptverantwortung für die Suche und muss aktiv nach einem passenden Nachmieter suchen. Dazu gehören das Erstellen aussagekräftiger Inserate und die Organisation von Besichtigungen. Die Verwaltung hat ihrerseits die Aufgabe, vorgeschlagene Nachmieter innerhalb der oben genannten Frist in Höhe von 30 Tagen zu prüfen. Eine Ablehnung muss sachlich begründet sein und darf nicht auf diskriminierenden Kriterien basieren.
Mieter müssen während der Nachmietersuche die Wohnung in einem besichtigungsfähigen Zustand halten. Vermieter sind verpflichtet, Besichtigungstermine zu ermöglichen und die nötigen Unterlagen bereitzustellen. Sobald ein qualifizierter Nachmieter gefunden wurde, müssen beide Parteien bei der Wohnungsübergabe und Vertragsabwicklung konstruktiv zusammenarbeiten.
Ein zahlungsfähiger Nachmieter muss nachweisen, dass sein monatliches Nettoeinkommen mindestens das Dreifache der Miete beträgt. Zur Bestätigung dienen aktuelle Lohnauszüge oder eine Bestätigung der Sozialbehörde.
Die Wohnungsgrösse spielt bei der Beurteilung eine massgebliche Rolle. Eine vierköpfige Familie passt beispielsweise nicht in eine 1.5-Zimmer-Wohnung. Umgekehrt können Vermieter eine Einzelperson für eine ausgewiesene Familienwohnung ablehnen.
Der neue Mieter muss bereit sein, alle bestehenden Mietbedingungen zu akzeptieren. Dies umfasst neben dem Mietzins auch die Kaution und sämtliche Nebenkosten. Die Hausordnung und vereinbarte Nutzungsbestimmungen bleiben unverändert bestehen.
Ein professionelles Inserat macht den Unterschied bei der Nachmietersuche. Machen Sie aussagekräftige Fotos bei Tageslicht und aus verschiedenen Blickwinkeln. Räumen Sie die Wohnung vorher gründlich auf, platzieren Sie Möbel ansprechend und öffnen Sie die Fenster für frische Luft.
Verfassen Sie eine präzise Objektbeschreibung mit allen relevanten Details wie Stockwerk, Balkon und Kellerabteil. Ein Grundrissplan hilft Interessenten, sich die Raumaufteilung besser vorzustellen.
Nutzen Sie die Reichweite der sozialen Medien und teilen Sie Ihr Inserat in lokalen Gruppen. Verlinken Sie auch direkt zu einer Online-Terminbuchung für Besichtigungen – das spart wertvolle Tage Zeit. Beantworten Sie erste Anfragen zeitnah per E-Mail und halten Sie ein Anmeldeformular für seriöse Interessenten bereit.
Ein standardisiertes Anmeldeformular bildet die Basis für eine seriöse Nachmietersuche. Laden Sie das aktuelle Musterformular vom Mieterverband herunter oder nutzen Sie die Vorlage Ihrer Verwaltung, sofern vorhanden. Bewährte Praxis: Sammeln Sie bei jeder Besichtigung die ausgefüllten Formulare samt Betreibungsregisterauszug und aktueller Lohnabrechnung. Senden Sie diese Unterlagen per Einschreiben an die Verwaltung.
Notieren Sie auf dem Formular stets das gewünschte Einzugsdatum und die exakten Mietkonditionen. Die schriftliche Bestätigung der Interessenten, dass sie die Wohnung zu den bestehenden Bedingungen übernehmen möchten, muss zwingend vorliegen.
Planen Sie Gruppenbesichtigungen zu festgelegten Zeiten. Diese sparen nicht nur Zeit, sondern schaffen auch eine dynamische Atmosphäre unter den Interessenten. Legen Sie die Termine vorzugsweise auf Werktage zwischen 17 und 19 Uhr oder Samstagvormittage.
Bereiten Sie die Wohnung optimal vor: Lüften Sie gründlich, schalten Sie alle Lichter ein und stellen Sie sicher, dass alle Räume zugänglich sind. Ein vorbereiteter Besichtigungsleitfaden mit den wichtigsten Informationen zur Wohnung unterstützt Sie dabei, keine Details zu vergessen.
Kalkulieren Sie pro Gruppe etwa 30 Minuten ein. Notieren Sie sich während der Besichtigung die Namen der ernsthaft Interessierten sowie deren Fragen. Diese Notizen helfen Ihnen später, den passenden Nachmieter auszuwählen.
Die digitale Präsenz maximieren Sie durch paralleles Inserieren auf verschiedenen Plattformen. Neben den klassischen Immobilienportalen bieten lokale Facebook-Gruppen und Instagram eine zusätzliche Reichweite. Übrigens: Wie Sie Ihren Hausverkauf über Online-Portale abwickeln, erfahren Sie hier.
Ein persönliches Netzwerk zu aktivieren, bringt ebenfalls häufig positive Resultate: Informieren Sie Arbeitskollegen und Bekannte über Ihre Nachmietersuche. Diese Mundpropaganda führt regelmässig zu vertrauenswürdigen Kandidaten.
Planen Sie den zeitlichen Ablauf präzise. Das hilft, Stress zu vermeiden. Erstellen Sie einen Kalender mit allen relevanten Daten – vom ersten Inserat bis zur geplanten Wohnungsübergabe. Behalten Sie dabei die Prüfungsfrist der Verwaltung von 14 bis 30 Tagen im Blick.
Die rechtsgültige Übertragung des Mietvertrags erfordert die schriftliche Zustimmung der Verwaltung. Reichen Sie sämtliche Unterlagen des Nachmieters mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Übergabetermin ein. Der bisherige Mieter bleibt bis zur formellen Entlassung aus den vertraglichen Pflichten verantwortlich. Eine schriftliche Bestätigung der Verwaltung über die Annahme des Nachmieters schützt vor späteren Unstimmigkeiten.
Achten Sie darauf, dass der neue Mietvertrag exakt dieselben Konditionen enthält wie der bisherige. Die Kaution muss auf ein separates Sperrkonto einbezahlt werden, bevor die Schlüsselübergabe stattfinden kann.
Einen Nachmieter zu suchen, mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und einer klaren Strategie gelingt der Mieterwechsel reibungslos. Wie dieser Leitfaden gezeigt hat, sind eine frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter, ein professionelles Inserat und eine gut organisierte Besichtigung der Schlüssel zum Erfolg. Indem Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, Ihre Pflichten als Mieter erfüllen und potenzielle Nachmieter sorgfältig prüfen, schaffen Sie die Voraussetzungen für einen stressfreien Übergang. Nutzen Sie digitale Plattformen, Ihr persönliches Netzwerk und standardisierte Formulare, um den Prozess effizient zu gestalten.
Denken Sie daran: Ein reibungsloser Mieterwechsel kommt nicht nur Ihnen zugute, sondern auch Ihrem Vermieter und dem neuen Mieter. Mit einer durchdachten Planung und einer professionellen Vorgehensweise schaffen Sie eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Ja, in der Schweiz ist es Mietern grundsätzlich erlaubt, einen Nachmieter zu suchen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn der Mieter den Mietvertrag vorzeitig kündigen möchte und die ordentliche Kündigungsfrist nicht einhalten kann oder möchte. Ein Nachmieter ermöglicht es dem Vermieter, den Vertrag ohne Unterbruch weiterzuführen.
Um schnell einen Nachmieter zu finden, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Der beste Weg, einen Nachmieter zu finden, ist eine Kombination aus aktiver Suche und gezielter Ansprache:
Gemäss Artikel 264 OR genügt es, einen einzigen Nachmieter vorzuschlagen, der für den Vermieter zumutbar ist. Ein Nachmieter gilt als zumutbar, wenn er:
Sollte der vorgeschlagene Nachmieter abgelehnt werden, muss der Mieter in der Regel weitere Vorschläge machen, bis ein akzeptabler Nachmieter gefunden ist.
Ein Nachmieter muss nur dann gesucht werden, wenn der Mieter den Mietvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden möchte. Die Suche nach einem Nachmieter ist eine Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden, ohne weiter Miete zahlen zu müssen. Der Mieter sollte den Vermieter frühzeitig über die Absicht informieren und die Nachmietersuche spätestens zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Auszug beginnen, um ausreichend Zeit für die Prüfung und Übergabe einzuplanen.