Kaution, Depot, Sicherheitsleistung: Was ist das?

Oliver S.
04.08.2023, 12:45
4 min

Depot, Kaution, Sicherheitsleistung: was ist das?

Was ist ein Depot bzw. eine Kaution oder Sicherheitsleistung: Einfach erklärt

Bei der Kaution, die auch als Depot, Mietzinsdepot oder Sicherheitsleistung bezeichnet wird, handelt es sich um eine Sicherheit durch den Mieter, die zu Beginn eines Mietverhältnisses geleistet werden muss. Die Kaution sichert dem Vermieter mögliche Mietschulden, unbeglichene Nachzahlungen von Nebenkostenabrechnungen oder Schadenersatzforderungen bei unsachgemässer Nutzung der gemieteten Räume.

Der Vermieter muss das Depot auf einem Konto einzahlen, das auf den Namen des Mieters läuft. Die Bank darf das Geld erst wieder freigeben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die maximale Höhe darf drei Monatsmieten nicht übersteigen. Umgekehrt ist aber der Vermieter nicht verpflichtet, überhaupt eine Kaution zu verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Mietkaution in der Schweiz

In Art. 257e Obligationenrecht sind alle gesetzlichen Grundlagen der Kaution geregelt. Hierin heisst es:

  1. Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Form von Geld oder Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
  2. Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
  3. Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
  4. Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.

Die Kaution aus Sicht von Mieter und Vermieter: Höhe, Konto, Zinsen, Versicherung und Rückzahlung

Bei beiden Vertragsparteien entstehen mit der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung Rechte und Pflichten, so auch in Bezug auf die Sicherheitsleistung in Form der Kaution.

Kaution aus Sicht des Vermieters

  • Höhe der Kaution: Maximal 3 Monatskaltmieten
  • Umgang mit der Kaution: Die Kaution muss auf ein Konto oder ein Depot bei einer Bank unter dem Namen des Mieters eingezahlt werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
  • Mögliche Verwendung der Kaution: Ist der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Verzug, gibt es ausstehende Nebenkostennachzahlungen oder steht dem Vermieter Schadenersatz aufgrund von Schäden in der Wohnung zu, darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen. Hierzu ist allerdings ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil notwendig.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses: Sind alle Zahlungen erfolgt und hat eine ordnungsgemässe und mängelfreie Wohnungsübergabe stattgefunden, muss der Vermieter das Depot freigeben. Erst durch die Freigabe kann der Mieter wieder über den Betrag frei verfügen.
  • Keine Kaution, keine Schlüssel: Sie können die Übergabe der Wohnung verweigern, wenn der Mieter keinen Nachweis über die Einzahlung der Kaution leisten kann.

Kaution aus Sicht des Mieters

  • Höhe der Kaution: Maximal 3 Monatsmieten
  • Einzahlung auf Sperrkonto: Die Mietkaution muss der Vermieter auf ein Sperrkonto in Ihrem Namen bei einer Bank einzahlen. Die Zinsen stehen am Ende allein Ihnen zu.
  • Bei Verzug der Mietzahlung oder offenen Nebenkosten: Sind Sie mit der Zahlung der Miete in Verzug oder bestehen offene Nebenkosten, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen, solange er über einen entsprechenden Titel verfügt.
  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses: Wenn Sie ausziehen und keine Forderungen des Vermieters bestehen, muss dieser das Konto freigeben. Danach können Sie wieder voll über die Mietkaution verfügen.
  • Recht auf das Kautionskonto: Der Vermieter muss Ihnen den Namen der Bank und das Konto mitteilen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Vermieter seinen Pflichten in dieser Angelegenheit nicht nachkommt, sollten Sie ihn zur Klärung des Sachverhalts auffordern – am besten per Einschreiben.
  • Einzahlung der Kaution: Sie können auch mit dem Vermieter vereinbaren, dass Sie das Geld direkt auf ein Sperrkonto einzahlen, was Sie dann Ihrem Vermieter nachweisen.
  • Alternative Mietkautionsversicherung: Wenn Sie nicht drei Monatsmieten aufbringen können oder wollen, können Sie auch eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Dadurch müssen Sie kein bares Geld hinterlegen und die Kaution ist dennoch abgesichert. Es gibt viele Anbieter für Mietkautionsversicherungen in der Schweiz. Schauen Sie also nach den besten Konditionen. Allerdings kann Ihnen auch Ihr Vermieter einen Anbieter vorgeben.
  • Beziehen Sie Sozialleistungen, bezahlt der Staat die Kaution: Wenn Sie Bezieher von Sozialleistungen sind, ermöglicht der Staat die Sicherung der Mietsache. Informieren Sie sich dafür bei der zuständigen kantonalen Stelle.
Quintessenz: Depot, Kaution, Sicherheitsleistung
  • Bei der Kaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung zur Absicherung von Mietzahlungen, Nebenkosten und Schadenersatzforderungen.
  • Die Kaution muss auf ein Sperrkonto auf den Namen des Mieters eingezahlt oder durch eine Bürgschaft geleistet werden.
  • Die Höhe der Kaution darf drei Monatsmieten nicht überschreiten.

Quellen

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

https://www.zh.ch/de/soziales/sozialhilfe/sozialhilfehandbuch/flexdata-definition/7-materielle-grundsicherung-wsh/7-2-wohnkosten/7-2-06-mietkaution-und-garantieerklaerung.htmlhttps://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/depot-kautionsversicherung.html

FAQ

Muss der Vermieter eine Mietkaution fordern?

Gesetzlich ist ein Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietkaution zu verlangen. Tut er dies jedoch, darf sie 3 Monatsmieten nicht überschreiten.

Lohnt sich der Abschluss einer Mietkautionsversicherung in der Schweiz?

Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich das Geld anderweitig zu besorgen, ist die direkte Einzahlung auf ein Sperrkonto stets zu bevorzugen, da Sie hierbei die Versicherungsprämien sparen.

Was ist, wenn der Vermieter das Sperrkonto nicht freigibt?

Wenn Sie alle Schulden beglichen und die Wohnung ordentlich übergeben haben, steht Ihnen die Rückzahlung der Kaution zu. Manche Vermieter versäumen es jedoch, die Bank entsprechend zu informieren und das Konto freizugeben. Sie können in einem solchen Fall entweder zu einer kantonalen Schlichtungsstelle gehen oder einfach ein Jahr warten. Danach kann Ihnen die Bank auch ohne weitere Zustimmung des Vermieters das Geld auszahlen.

Wird die Kaution zurückgezahlt? Und falls ja, wann erhalte ich diese zurück?

Ja, in der Schweiz wird die Kaution in der Regel zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt normalerweise am Ende des Mietverhältnisses, nachdem der Zustand der Mietwohnung oder des Mietobjekts überprüft wurde.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.