Eine Kaution, auch Depot oder Sicherheitsleistung genannt, ist ein vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses zu hinterlegender Geldbetrag. Sie dient dem Vermieter als Absicherung gegen Mietausfälle, offene Nebenkosten oder Schäden an der Mietwohnung. In der Schweiz wird die Kaution auf ein Sperrkonto auf den Namen des Mieters eingezahlt. Die maximale Höhe beträgt drei Monatsmieten.
| Begriff | Kaution / Depot / Sicherheitsleistung |
|---|---|
| Zweck | Absicherung für Vermieter bei Mietausfällen, Schäden, offenen Nebenkosten |
| Höhe | Max. 3 Monatsmieten (bei Wohnraummiete) |
| Einzahlung | Auf Sperrkonto im Namen des Mieters |
| Zinsen | Gehören dem Mieter |
| Freigabe | Nur mit Zustimmung beider Parteien oder Gerichtsbeschluss |
| Alternative | Mietkautionsversicherung |
| Gesetz | Art. 257e OR |
Gemäss Art. 257e OR (Obligationenrecht) gelten folgende Bestimmungen:
Bei beiden Vertragsparteien entstehen mit der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung Rechte und Pflichten, so auch in Bezug auf die Sicherheitsleistung in Form der Kaution.
Der Mieter zahlt durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung keine Kaution in bar, sondern eine jährliche oder monatliche Gebühr an eine Versicherung. Der Vermieter erhält im Schadensfall die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution. Langfristig ist diese Lösung oft teurer, da die gezahlten Prämien an die Versicherung nicht zurückerstattet werden.
Tipp: Vergleichen Sie mehrere Anbieter und lassen Sie sich ein passendes Angebot unterbreiten.
Der Mieter kann die Kaution selbst auf ein Sperrkonto (Mietzinsdepot) einzahlen, das auf seinen Namen lautet, und dem Vermieter die Einzahlungsbestätigung vorlegen. So bleibt die Kontrolle über das Geld beim Mieter. Diese Lösung erfordert klare Absprachen und gegenseitiges Vertrauen.
Die zuständige Sozialhilfestelle übernimmt die Sicherheitsleistung und Kosten entweder direkt oder durch eine Bürgschaftserklärung. Dies entlastet den Mieter finanziell, ohne dass eigenes Kapital gebunden wird. Die genaue Handhabung variiert je nach Kanton und individueller Situation.
Quelle: Obligationenrecht, Art. 257e OR
Gesetzlich ist ein Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietkaution zu verlangen. Tut er dies jedoch, darf sie 3 Monatsmieten nicht überschreiten.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich das Geld anderweitig zu besorgen, ist die direkte Einzahlung auf ein Sperrkonto stets zu bevorzugen, da Sie hierbei die Versicherungsprämien sparen.
Wenn Sie alle Schulden beglichen und die Wohnung ordentlich übergeben haben, steht Ihnen die Rückzahlung der Kaution zu. Manche Vermieter versäumen es jedoch, die Bank entsprechend zu informieren und das Konto freizugeben. Sie können in einem solchen Fall entweder zu einer kantonalen Schlichtungsstelle gehen oder einfach ein Jahr warten. Danach kann Ihnen die Bank auch ohne weitere Zustimmung des Vermieters das Geld auszahlen.
Ja, in der Schweiz wird die Kaution in der Regel zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt normalerweise am Ende des Mietverhältnisses, nachdem der Zustand der Mietwohnung oder des Mietobjekts überprüft wurde.