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Kaution, Depot, Sicherheitsleistung

Oliver S.
24.08.2025
5 min

Depot, Kaution, Sicherheitsleistung: was ist das?

Definition: Was ist ein Depot bzw. eine Mietkaution oder Sicherheitsleistung?: Einfach erklärt

Eine Kaution, auch Depot oder Sicherheitsleistung genannt, ist ein vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses zu hinterlegender Geldbetrag. Sie dient dem Vermieter als Absicherung gegen Mietausfälle, offene Nebenkosten oder Schäden an der Mietwohnung. In der Schweiz wird die Kaution auf ein Sperrkonto auf den Namen des Mieters eingezahlt. Die maximale Höhe beträgt drei Monatsmieten.

Wichtigste Fakten auf einen Blick: Was versteht man unter einer Kaution?

BegriffKaution / Depot / Sicherheitsleistung
ZweckAbsicherung für Vermieter bei Mietausfällen, Schäden, offenen Nebenkosten
HöheMax. 3 Monatsmieten (bei Wohnraummiete)
EinzahlungAuf Sperrkonto im Namen des Mieters
ZinsenGehören dem Mieter
FreigabeNur mit Zustimmung beider Parteien oder Gerichtsbeschluss
AlternativeMietkautionsversicherung
GesetzArt. 257e OR

Gesetz zum Thema Kaution: Gesetzliche Grundlagen der Mietkaution in der Schweiz

Gemäss Art. 257e OR (Obligationenrecht) gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Kaution muss auf einem Bankkonto oder Depot auf den Namen des Mieters hinterlegt werden.
  • Die Sicherheit darf nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf ein rechtskräftiges Urteil freigegeben werden.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Ablauf einer einjährigen Frist ohne geltend gemachte Ansprüche kann der Mieter die Auszahlung verlangen.
  • Kantone dürfen ergänzende Vorschriften erlassen.

Die Kaution aus Sicht von Mieter und Vermieter: Höhe, Konto, Zinsen, Versicherung und Rückzahlung

Bei beiden Vertragsparteien entstehen mit der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung Rechte und Pflichten, so auch in Bezug auf die Sicherheitsleistung in Form der Kaution.

Kaution für eine Wohnung aus Sicht des Vermieters

  • Höhe der Kaution: Maximal 3 Monatskaltmieten
  • Umgang mit der Kaution: Die Kaution muss auf ein Konto oder ein Mietzinsdepot bei einer Bank unter dem Namen des Mieters eingezahlt werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
  • Mögliche Verwendung der Kaution: Ist der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Verzug, gibt es ausstehende Nebenkostennachzahlungen oder steht dem Vermieter Schadenersatz aufgrund von Schäden in der Wohnung zu, darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen. Hierzu ist allerdings ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil notwendig.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses: Sind alle Zahlungen erfolgt und hat eine ordnungsgemässe und mängelfreie Wohnungsübergabe stattgefunden, muss der Vermieter das Mietzinsdepot freigeben. Erst durch die Freigabe kann der Mieter wieder über den Betrag frei verfügen.
  • Keine Kaution, keine Schlüssel: Sie können die Übergabe der Wohnung verweigern, wenn der Mieter keinen Nachweis über die Einzahlung der Kaution leisten kann.

Kaution für Mietwohnung aus Sicht des Mieters

  • Höhe der Kaution: Maximal 3 Monatsmieten
  • Einzahlung auf Sperrkonto: Die Mietkaution muss der Vermieter auf ein Sperrkonto in Ihrem Namen bei einer Bank einzahlen. Die Zinsen stehen am Ende allein Ihnen zu.
  • Bei Verzug der Mietzahlung oder offenen Nebenkosten: Sind Sie mit der Zahlung der Miete in Verzug oder bestehen offene Nebenkosten, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen, solange er über einen entsprechenden Titel verfügt.
  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses: Wenn Sie ausziehen und keine Forderungen des Vermieters bestehen, muss dieser das Konto freigeben. Nach der Auflösung der Mietkaution können Sie wieder voll über das Kapital verfügen. 
  • Untervermietung: Achtung bei Untervermietung: Als Hauptmieter sind Sie allein für die ordnungsgemässe Rückgabe der Wohnung verantwortlich. Sollte ein Untermieter Schäden am Mietobjekt verursachen, die der Rückzahlung schaden, ist das Ihr Problem.
  • Recht auf das Kautionskonto: Der Vermieter muss Ihnen den Namen der Bank und das Konto mitteilen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Vermieter seinen Pflichten in dieser Angelegenheit nicht nachkommt, sollten Sie ihn zur Klärung des Sachverhalts auffordern – am besten per Einschreiben.
  • Einzahlung der Kaution: Sie können auch mit dem Vermieter vereinbaren, dass Sie das Geld direkt auf ein Sperrkonto einzahlen, was Sie dann Ihrem Vermieter nachweisen.

Kein Geld für Kaution: Alternativen zur klassischen Mietkaution

1. Kautionsversicherung: Ersetzt die Barkaution gegen eine Versicherungsprämie. 

Der Mieter zahlt durch den Abschluss einer Mietkautionsversicherung keine Kaution in bar, sondern eine jährliche oder monatliche Gebühr an eine Versicherung. Der Vermieter erhält im Schadensfall die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution. Langfristig ist diese Lösung oft teurer, da die gezahlten Prämien an die Versicherung nicht zurückerstattet werden.

Tipp: Vergleichen Sie mehrere Anbieter und lassen Sie sich ein passendes Angebot unterbreiten.

2. Direkte Einzahlung: Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter möglich.

Der Mieter kann die Kaution selbst auf ein Sperrkonto (Mietzinsdepot) einzahlen, das auf seinen Namen lautet, und dem Vermieter die Einzahlungsbestätigung vorlegen. So bleibt die Kontrolle über das Geld beim Mieter. Diese Lösung erfordert klare Absprachen und gegenseitiges Vertrauen.

3. Sozialhilfe: Bei Bezug von Sozialleistungen kann die Kaution staatlich gesichert werden.

Die zuständige Sozialhilfestelle übernimmt die Sicherheitsleistung und Kosten entweder direkt oder durch eine Bürgschaftserklärung. Dies entlastet den Mieter finanziell, ohne dass eigenes Kapital gebunden wird. Die genaue Handhabung variiert je nach Kanton und individueller Situation.

Was ist an Kaution Miete üblich? – wie hoch? Maximale Höhe?

  • Für Mietwohnungen darf die Höhe der Kaution maximal drei Monatsmieten betragen.

Quelle: Obligationenrecht, Art. 257e OR

Quellen

Quintessenz: Depot, Kaution, Sicherheitsleistung
    • Bei der Kaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung zur Absicherung von Mietzahlungen, Nebenkosten und Schadenersatzforderungen.
    • Die Kaution muss auf ein Sperrkonto auf den Namen des Mieters eingezahlt oder durch eine Bürgschaft bzw, Versicherung geleistet werden.
    • Die Höhe der Kaution darf drei Monatsmieten nicht überschreiten.

Quellen

FAQ

Muss der Vermieter eine Mietkaution fordern?

Gesetzlich ist ein Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietkaution zu verlangen. Tut er dies jedoch, darf sie 3 Monatsmieten nicht überschreiten.

Lohnt sich der Abschluss einer Mietkautionsversicherung in der Schweiz?

Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich das Geld anderweitig zu besorgen, ist die direkte Einzahlung auf ein Sperrkonto stets zu bevorzugen, da Sie hierbei die Versicherungsprämien sparen.

Was ist, wenn der Vermieter das Sperrkonto nicht freigibt?

Wenn Sie alle Schulden beglichen und die Wohnung ordentlich übergeben haben, steht Ihnen die Rückzahlung der Kaution zu. Manche Vermieter versäumen es jedoch, die Bank entsprechend zu informieren und das Konto freizugeben. Sie können in einem solchen Fall entweder zu einer kantonalen Schlichtungsstelle gehen oder einfach ein Jahr warten. Danach kann Ihnen die Bank auch ohne weitere Zustimmung des Vermieters das Geld auszahlen.

Wird die Kaution zurückgezahlt? Und falls ja, wann erhalte ich diese zurück?

Ja, in der Schweiz wird die Kaution in der Regel zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt normalerweise am Ende des Mietverhältnisses, nachdem der Zustand der Mietwohnung oder des Mietobjekts überprüft wurde.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.