Gesetzlicher Rahmen, der das Eigentum in einer ehelichen Gemeinschaft organisiert und die Verwaltung und Verteilung des Vermögens des Paares im Falle einer Scheidung oder des Todes eines der Ehegatten regelt. In der Schweiz gilt standardmässig der Güterstand der Erwerbsbeteiligung. Die anderen beiden verfügbaren Regelungen sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.