Reugeld wird vom Schuldner bei einem Vertragsabschluss an den Gläubiger übergeben. Bei einem Vertragsabbruch darf der Gläubiger diesen Betrag für sich behalten und besitzt somit eine gewisse Absicherung. Möchte nun aber der Kreditgeber aus dem Vertrag austreten, muss er die doppelte Höhe des Betrages an den Schuldner zurückerstatten und somit ist auch dieser abgesichert. Dieser Brauch soll in erster Linie das Vertrauen zwischen den beiden Parteien stärken. Ein zweiter Aspekt des Reugelds besteht darin, dass für beide Parteien doch eine Rückzugsmöglichkeit aus dem Abkommen besteht. Wird der Vertrag erfüllt, dann wird das Reugeld zur geschuldeten Summe hinzugezählt und davon abgezogen.