Im Bauwesen bedeutet eine Planungszone, dass es sich um eine Beschränkung eines öffentlich-rechtlichen Platzes handelt. Die Anordnung einer solchen Massnahme kann nur dann ausgesprochen werden, wenn dafür ein mehrheitliches öffentliches Interesse besteht. Bei Planungszonen ist es auch unabdingbar, dass in erster Linie immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt wird.