In der Schweiz ist es üblich, dass alle beheizten Räume zur angerechneten Mietfläche zählen. Dies bedeutet für den Vermieter, dass er jegliche Wohnräume inklusive Badezimmer mitzählen darf. Auch ein beheizter Wintergarten und Bereiche unter Dachschrägen dürfen zur Mietfläche angerechnet werden, Keller und Estriche wiederum nicht. Diese Bestimmungen rund um die Mietfläche sind auch einer der Gründe, warum Garagen meistens mit separaten Verträgen vermietet werden.