Laut Art. 269a lit. c OR bedeutet die kostendeckende Bruttorendite das prozentuale Verhältnis zwischen den Einnahmen der Miete und den Anlagekosten. Was dabei abgezogen werden darf, sind der Erwerbspreis und die Baukosten. Es sollte dabei beachtet werden, dass in der Schweiz die Bruttorendite per Gesetz nicht höher als zwei Prozent als der aktuelle Referenzzinssatz sein darf.