Preis, der den Auftragnehmer für alle seine Leistungen entlohnt, aber zusätzliche Kosten bei einer Erhöhung der Mengen vorsieht. Während der Inhaber eines Pauschalpreisauftrags bei einer Erhöhung der Mengen keinen Anspruch auf einen Zuschlag hat, hat der Inhaber eines Gesamtpreisauftrags bei einer Erhöhung der ausgeführten Mengen das Recht auf einen Zuschlag.