Eine vorläufige Vereinbarung, die einen Verkäufer verpflichtet, eine Immobilie an einen Käufer zu übertragen, sofern die Parteien in der Lage sind, sich auf die Verkaufsbedingungen zu einigen. Eine solche Vereinbarung kann verwendet werden, falls der Eigentümer noch keinen endgültigen Preis benennen kann. Sie ist nur gültig, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurde.