Vertrag, durch den sich eine Person (der Sicherheitsgeber) verpflichtet, die Erfüllung des Mietvertrages (Zahlung der Miete) durch den Mieter zu garantieren, falls dieser die Rechnung nicht begleicht. Damit sich der Vermieter-Gläubiger an den Sicherheitsgeber für die Ausführung seiner Bürgschaft und damit des Mietvertrages wenden kann, muss er (der Vermieter) den Mieter-Schuldner zuvor erfolglos verklagt haben.