Eine Vollvermietung stellt den Idealfall für den Eigentümer dar, denn dies bedeutet, dass alle seine Mietwohnungen, Gewerbeflächen oder Aufenthaltsräume vergeben sind und somit ein guter Cash-flow garantiert ist. Falls Einheiten zwar gerade unbewohnt sind, dafür aber ein Mietvertrag für einen zukünftigen Bezug besteht, dann zählt dies auch zur Vollvermietung.