Dies bezeichnet die erste Miete, in der Höhe des beim Abschluss des Mietvertrages festgelegten Betrages. Oftmals wird vor dem Bezug der neuen Unterkunft zusätzlich noch eine Kaution verlangt, die bis zu drei Monatsmieten betragen darf. Es ist möglich, dass sich der Anfangsmietzins im Laufe der Zeit verändert. Dies ist aber nur nach schriftlicher Absprache möglich.