Die Bewirtschaftungskosten (oder manchmal auch: Betriebskosten, Eigentümerkosten) fallen regelmässig an, um den alltäglichen Unterhalt einer Liegenschaft sicherzustellen. Sie müssen nach jeder Abrechnungsperiode entrichtet werden, verändern sich meistens nicht gross und bestehen aus Bestandteilen wie Gebäudeversicherungen oder Wasser- und Energieversorgung. Es wird in zwei verschiedene Arten unterteilt, die einen dürfen Mietern verrechnet werden, während die anderen alleinig vom Besitzer getragen werden müssen. Dem Mieter (sofern im Mietvertrag aufgelistet und akzeptiert) dürfen zum Beispiel folgende Dienstleistungen verrechnet werden:
- Heizkosten
- Hauswarts- & allgemeine Instandhaltungskosten
- Risikozuschlag
Von Gesetzes wegen nicht auf den Mieter übertragbar sind:
- Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten
- Kosten für Reparaturen
- Versicherungsprämien für die Liegenschaft