Bewirtschaftungskosten sind alle laufenden Aufwendungen, die für den Betrieb und die Instandhaltung einer Immobilie anfallen. Sie umfassen sowohl die Kosten für den täglichen Betrieb wie Strom, Wasser und Reinigung als auch Ausgaben für langfristige Massnahmen wie Wartung und Instandhaltung. Diese Kosten spielen eine zentrale Rolle bei der finanziellen Bewertung von Immobilien und werden sowohl von Eigentümern als auch von Mietern berücksichtigt.
Für Investoren und Eigentümer fremd vermieteter Immobilien sind sie wichtig, um die Rentabilität zu berechnen. Auch Mieter begegnen den Bewirtschaftungskosten häufig in Form von umlagefähigen Betriebskosten, die über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben werden.
Die Bewirtschaftungskosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die je nach Art der Immobilie und Nutzung variieren können. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in mehrere Kategorien unterteilen, die wir im Folgenden näher erläutern:
Hierzu zählen alle Kosten, die für die laufende Bewirtschaftung einer Immobilie notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:
Diese Kosten werden in der Regel über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt und als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet.
Diese umfassen Ausgaben, die für die Erhaltung der Immobilie in einem nutzbaren Zustand erforderlich sind. Beispiele hierfür sind:
Die Instandhaltungskosten werden nicht auf den Mieter umgelegt und müssen vom Eigentümer getragen werden. Bei Stockwerkeigentum bedeutet dies: je kleiner die Eigentümergemeinschaft, desto höher der Anteil für jeden Einzelnen.
Verwaltungskosten sind ebenso ein Teil der gesamten Bewirtschaftungskosten und entstehen durch die Organisation und Verwaltung der Immobilie. Dazu gehören:
Für langfristige Renovierungen oder Erneuerungen wird oft ein Teil der Einnahmen als Rücklage gebildet. Abschreibungen sind steuerliche Abzüge, die den Wertverlust einer Immobilie berücksichtigen.
Dieses Risiko deckt den finanziellen Verlust ab, der durch nicht gezahlte Mieten oder Leerstand entsteht. Es wird häufig pauschal als bestimmter Prozentsatz der Bruttomieteinnahmen angesetzt.
Diese Bestandteile spielen eine wichtige Rolle bei der finanziellen Planung, für die Bank und für Bewertungsmethoden wie das Ertragswertverfahren (BV festgelegt, Angaben zum Mietausfallwagnis enthält § 29 II.).
Bewirtschaftungskosten lassen sich in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten unterteilen. Diese Unterscheidung ist hauptsächlich für die Nebenkostenabrechnung relevant, da sie bestimmt, welche Kosten auf Mieter übertragen werden können.
Umlagefähige Kosten sind jene, die direkt mit der Nutzung der Immobilie durch den Mieter in Verbindung stehen. Sie können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergegeben werden. Beispiele für auf die Mieter umgelegte Bewirtschaftungskosten sind:
Diese Positionen müssen klar im Mietvertrag definiert sein, damit sie rechtmässig auf den Mieter umgelegt werden können.
Nicht umlagefähige Kosten sind solche, die der Eigentümer selbst tragen muss. Sie beziehen sich in der Regel auf die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie sowie auf Risiken und langfristige Investitionen. Dazu gehören:
Diese Kosten sind insbesondere für Eigentümer fremdvermieteter Immobilien wichtig, da sie die Rentabilität direkt beeinflussen und nicht als Prozent der Nettokaltmiete weitergegeben werden können.
In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht. Diese Regelungen basieren auf dem Mietrecht (OR) und müssen im Mietvertrag transparent und nicht nur in einem kurzen Hinweis dargestellt werden.
Obwohl die Begriffe Bewirtschaftungskosten und Betriebskosten häufig synonym verwendet werden, gibt es wesentliche Unterschiede, die vor allem für Eigentümer und Vermieter wichtig sind. Beide Konzepte spielen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung und finanziellen Planung von Immobilien.
Kostenart | Bewirtschaftungskosten | Betriebskosten |
---|---|---|
Heizkosten | ✔ | ✔ |
Instandhaltungsmassnahmen | ✔ | ✘ |
Müllentsorgung | ✔ | ✔ |
Hausverwaltungsgebühren | ✔ | ✘ |
Für Vermieter ist es wichtig, beide Kostenarten genau zu unterscheiden. Eine klare Trennung erleichtert die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und vermeidet Konflikte mit Mietern. Eigentümer profitieren von einer detaillierten Aufschlüsselung, mit der sie die Rentabilität ihrer Immobilie genau bewerten können.
Die Berechnung der Höhe der Bewirtschaftungskosten ist ein zentraler Aspekt der Immobilienbewertung und spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Rentabilität und langfristigen Wirtschaftlichkeit einer Immobilie. Je nach Verwendungszweck und Bewertungsmethode kommen unterschiedliche Ansätze zum Einsatz.
Ein häufig genutztes Verfahren für die Berechnung der Höhe der Bewirtschaftungskosten ist die Anwendung von Prozentsätzen auf die Bruttomieteinnahmen. Dieser Ansatz bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, die laufenden Kosten zu schätzen:
Das Ertragswertverfahren ist eine häufig angewandte Methode zur Bewertung von Immobilien, insbesondere bei Renditeobjekten. Hierbei spielen die Bewirtschaftungskosten eine wesentliche Rolle:
Nehmen wir an, eine vermietete Wohnimmobilie erzielt jährliche Bruttomieteinnahmen von CHF 100'000. Die Bewirtschaftungskosten werden wie folgt berechnet:
Die jährlichen Reinerträge belaufen sich damit auf CHF 70'000.
Zur Unterstützung bei der Kalkulation gibt es spezialisierte Bewirtschaftungskosten-Rechner. Sie helfen Immobilienbesitzern und Investoren, die Kosten realistisch einzuschätzen. Diese Tools berücksichtigen individuelle Parameter wie den Immobilientyp, die Anzahl der Wohneinheiten und die Art der Nutzung.
Eine präzise Berechnung der Bewirtschaftungskosten ist besonders wichtig, um eine Immobilie wirtschaftlich erfolgreich zu bewirtschaften und fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.
Laut dem Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024 des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) bleibt die Schweizer Wirtschaft stabil. Allerdings beeinflussen internationale Entwicklungen und nationale Reformen die Kostenstrukturen in verschiedenen Sektoren. Insbesondere die Energie- und Klimapolitik sowie die Digitalisierung haben Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft und damit auf die Bewirtschaftungskosten.
Ja, Heizkosten zählen zu den Betriebskosten und sind damit Teil der Bewirtschaftungskosten. Sie können in der Regel auf Mieter umgelegt werden.
Nein, Zinsen gehören nicht zu den Bewirtschaftungskosten. Sie zählen zu den Finanzierungskosten und sind nicht umlagefähig.
Die Bewirtschaftung umfasst alle Tätigkeiten und Kosten, die für den Betrieb, die Verwaltung und den Erhalt einer Immobilie notwendig sind.
Zu den Bewirtschaftungskosten gehören Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Rückstellungen und das Mietausfallwagnis.
Bewirtschaftungskosten sind alle laufenden Ausgaben, die bei der Nutzung und dem Erhalt einer Immobilie anfallen.