Der für das Stockwerkeigentum (STWE) spezifische Aufteilungsplan bietet einen Einblick auf alle Räumlichkeiten einer Immobilie, die einem gesonderten Recht unterliegen. Dabei wird immer der Originalbauplan beibehalten. Gibt es also Räume, die unterdessen nicht mehr existieren, bleiben diese trotzdem verzeichnet. Darum kommt es manchmal vor, dass diese Pläne nicht mehr ganz aktuell sind und die Immobilie unterdessen anders aussieht. Es kann sogar sein, dass die Gebäudemauern in der Zwischenzeit einer Rekonstruktion unterzogen wurden. Die originalen Aufteilungspläne für Stockwerkeigentum (STWE) können jeweils im Grundbuchamt eingesehen werden, wo sie ordnungsgemäss aufbewahrt werden.