Ein Delegierter tritt als Verbindung zwischen Eigentümer und Verwaltung auf, darf dabei aber keine selbstständigen Entscheidungen treffen, sondern nur einer neutralen, ausführenden Tätigkeit nachgehen. Die Funktion des Delegierten trifft man häufig bei Stockwerkeigentümergemeinschaften an. Ein Delegierter arbeitet in einer beratenden Position und unterstützt die Verwaltung bei organisatorischen Belangen. Er ist immer allen Eigentümerparteien gegenüber gleichermassen verpflichtet.