Von der Versammlung der Miteigentümer einer Eigentumswohnung oder eines mehrstöckigen Grundstücks (PSA) gewählte natürliche oder juristische Person, die für die Sicherstellung der Bewirtschaftung der PSA gemäss der RAU (Ordnung über die Verwaltung und Nutzung der PSA) verantwortlich ist. Immer anhand der Gesetze und den Beschlüssen der Miteigentümer.
Der Verwalter einer PSA stellt sowohl die technische, finanzielle als auch die administrative Verwaltung des Miteigentums sicher und kann auch die verschiedenen Miteigentümer beraten. Dies kann ein Aussenstehender oder Miteigentümer sein. Auch wenn die PSA neu ist, wird sie in der Regel vom Entwickler oder Bauherrn des Eigentums gewählt und selten erst gegründet, wenn die PSA bereits existiert.