Eine Schuld stellt im Allgemeinen den Betrag dar, den eine Person (der Gläubiger) einer anderen (dem Schuldner) schuldet, wobei es sich bei den betreffenden Personen sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln kann. Insgesamt stellt die Schuld eine finanzielle Summe dar, die der Gläubiger vom Schuldner fordern darf. Eine Schuld entsteht in der Regel durch einen Vertrag zwischen zwei Personen: Die erste Person (der Gläubiger) hat aufgrund eines Vorteils, den sie der zweiten Person (dem Schuldner) gewährt hat, das Recht, von dieser die Zahlung der Schuld zu verlangen. Wenn z. B. ein Bankkunde einen Kredit bei der Bank beantragt und erhält, besitzt dieser Kunde (Schuldner) eine Schuld gegenüber der Bank (Gläubiger).