Seit 2014 ist es in der Schweiz obligatorisch, dass alle Banken und auch die Versicherungen bei einer Immobilienbewertung das Niederstwertprinzip anwenden. Dies bedeutet, dass immer vom realistisch niedrigsten Wert ausgegangen werden muss. Dieser wird als eine Mischrechnung von Verkaufspreis und Schätzwert berechnet. Sollten die beiden Werte identisch sein, bringt dies keine Komplikationen mit sich. Ist jedoch der Schätzpreis niedriger, bedeutet dies für den Käufer, dass er mehr Eigenkapital erbringen muss.