Im Gegensatz zum Inhaberschuldbrief, der für die Immobilie gilt, wird der Namensschuldbrief auf eine bestimmte Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Er wird beim zuständigen Grundbuchamt vermerkt und ist somit ein offizielles Dokument. Heutzutage wird der Namensschuldbrief für Hypotheken aber immer weniger eingesetzt. In der Schweiz wird zu jeder Hypothek auch ein Schuldbrief ausgestellt, das gehört zu der Standard-Prozedur bei jedem Finanzinstitut.