Namensschuldbrief

Oliver S.
30.06.2022, 15:26
1 min

Namensschuldbrief: was ist das?

Im Gegensatz zum Inhaberschuldbrief, der für die Immobilie gilt, wird der Namensschuldbrief auf eine bestimmte Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Er wird beim zuständigen Grundbuchamt vermerkt und ist somit ein offizielles Dokument. Heutzutage wird der Namensschuldbrief für Hypotheken aber immer weniger eingesetzt. In der Schweiz wird zu jeder Hypothek auch ein Schuldbrief ausgestellt, das gehört zu der Standard-Prozedur bei jedem Finanzinstitut.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.