Um den Neuwert eines Gebäudes festzustellen wird der geschätzte oder tatsächliche Aufwand zur Erstellung eines ähnlichen Gebäudes, zum Zeitpunkt des Bewertungsgutachtens, verglichen. Dabei muss das Vergleichsobjekt aus derselben Bausubstanz und über gleich viele Räume verfügen. Versicherungen werden üblicherweise über den Betrag des Neuwerts abgeschlossen.