Von vertikalem Stockwerkeigentum wird gesprochen, wenn sich die Stockwerkeigentumsgemeinschaft nicht auf ein Gebäude, sondern mehrere Immobilien auf einem Grundstück verteilt. Also entspricht hier eine Stockwerkeinheit einer ganzen Immobilie und nicht einer Einheit eines Gebäudes. Die Aufteilung ist vertikal, und nicht horizontal.